Startschuss im Frühjahr 2020

Personalratswahlen auf Bundesebene: Neue ZfPR gibt wertvolle Hinweise

Knapp ein Jahr vor Beginn des Wahlzeitraums für die Personalratswahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz – gewählt wird vom 1. März bis zum 31. Mai 2020 – ist die April-Ausgabe der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) als Spezialausgabe zu wahlrechtlichen Themen erschienen.

Mit Aufsätzen und kommentierten Entscheidungen wird die aktuelle Rechtslage erläutert und die Akteure der Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen auf den Stand gebracht.

In seinem Beitrag „Das Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften bei Personalratswahlen“ beschäftigt sich Prof. Dr. Timo Hebeler mit Einzelfragen des gewerkschaftlichen Vorschlagsrechts und stellt für alle, die an der Aufstellung eines Wahlvorschlags für ihre Gewerkschaft beteiligt sind, die rechtlichen Anforderungen für einen zulässigen Vorschlag dar.

Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung rund um alle Themen der Wahlvorbereitung verschafft der Beitrag „Vorbereitung von Personalratswahlen“ von Dr. Wilhelm Ilbertz.

Wer sich für die Vorbereitung und Durchführung von Personalratswahlen engagiert, möchte aber gerne wissen, ob und wie er in seiner rechtlichen Stellung geschützt ist.  Mit diesen Fragen setzt sich Juliane Richter in ihrem Aufsatz „Schutz der Akteure der Personalratswahl“ auseinander.

Die Verselbstständigung von Dienststellenteilen war und ist unter rechtlichen wie unter Zweckmäßigkeitsaspekten ein Thema, das nicht befriedigend gelöst ist und spätestens dann, wenn es wieder auf die Wahlen zugeht, Probleme und Unsicherheiten aufwirft. Klaus Peter Schäfer untersucht in seinem Beitrag „Rechtliche Probleme der Verselbstständigung von Dienststellenteilen – Impulse und gesetzliche Anknüpfungspunkte für eine sach- und ortsnahe Beteiligung“ unter anderem, ob die aktuelle Fassung des § 6 Abs. 3 BPersVG noch den komplexen Verwaltungsstrukturen, die sich zwischenzeitlich entwickelt haben, gerecht wird.

Welche Abwägungen Wahlvorstände und Dienststellenleitungen zur Herstellung der

Wahlgleichheit zu treffen haben, erläutert Dr. Thomas Spitzlei in seinem Beitrag „Die Wahlgleichheit bei der Personalratswahl zwischen Neutralitätspflicht und Nachteilsausgleichspflicht“. Er führt aus, dass Neutralität im Ausnahmefall auch ein aktives Tätigwerden der beiden Akteure erfordern kann.

In der Rubrik „Fragen aus der Praxis – Antworten für die Praxis“ berichtet Susanne Süllwold über einen alltäglichen Fall, in dem das „Neutralitätsgebot bei Personalratsinformationen“ relevant wird.

Dass der Wahlvorstand die genaue räumliche Platzierung von Wahlkabinen im Wahlraum mit Bedacht festlegen sollte, folgt aus dem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. August 2018 – 60 PV 11.17. Diesen hat Dr. Serge Reitze zum Anlass genommen, in seiner Anmerkung den Grundsatz der geheimen Wahl ebenso wie die im Fall relevant gewordene Versiegelung der Wahlurne zu besprechen.

Angesichts der nicht immer leichten Aufgabe der Wahlvorstandsmitglieder, für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl zu sorgen, ist der Beschluss des LAG Hessen vom 20. August 2018 – 16 TaBVGa 159/18 – zum Schulungsanspruch der Wahlvorstandsmitglieder von Bedeutung. In seiner Anmerkung betont Dr. Wilhelm Ilbertz das Wahlrecht des Wahlvorstands in Bezug auf einen Veranstalter, der das Vertrauen des Wahlvorstands besitzt.

 

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