Personalvertretungsgesetz des Bundes: Novellierung ist „elementarer Fortschritt“

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat erneut die Notwendigkeit einer Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) unterstrichen. Zugleich begrüßte er die Ankündigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, eine Novellierung des Gesetzes anzupacken, als einen „elementaren Fortschritt“. Der dbb habe seit Jahren darauf hingearbeitet, sagte Dauderstädt zum Auftakt des 11. Forums Personalvertretungsrecht am 3. April 2017 in Berlin. Zwar werde das Vorhaben in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden, es lasse sich aber vielleicht in der Koalitionsvereinbarung „mit wem auch immer“ verankern.

Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte, Arbeiten 4.0 sei einerseits längst Realität. „Andererseits wird uns dieser Prozess noch lange Zeit beschäftigen.“ Führungskräfte und Personalvertreter hätten dabei gleichermaßen Gestaltungsmöglichkeiten. Mit Blick auf die umfassende IT-Reform, die 2015 in den Verwaltungen des Bundes angestoßen wurde, erläuterte Engelke, welche Prioritäten der Bund in Sachen Digitalisierung setzt: „Einheitliche Standards und größtmögliche Gewährleistung der Datensicherheit. Wir arbeiten an einer Bundes-Cloud und der Einführung der elektronischen Akte.“ In diesen Prozess sei die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte eng eingebunden. „Ein leistungsfähiger Betrieb lässt sich nur mit Hilfe der Arbeitnehmervertretungen aufbauen“, zeigte sich Engelke überzeugt. Deshalb habe er „obwohl nicht zuständig, viel Sympathie dafür, die Mechanismen der Mitbestimmung zu erneuern“. Er teile allerdings die Einschätzung des dbb Chefs, dass die fällige Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode in Angriff genommen werde.

Die Bedeutung der Personalvertretungen im Zuge der Digitalisierung betonte auch der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra: „Verwaltung 4.0 geht nicht mit Beteiligung 1.0.“ Es zeige sich bereits jetzt, dass mehr Personal für die anstehenden Veränderungsprozesse gebraucht werde und das vorhandene weiter qualifiziert werden müsse. Um die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen und bei ihnen Vertrauen und Motivation zu wecken, sei insbesondere die Kommunikation zwischen Personal, gewählten Vertretungen und Entscheidern weiter zu verbessern. Als besonders herausfordernde Handlungsfelder für die Personalvertretungen im Zuge der digitalen Transformation nannte Benra den Beschäftigten-Datenschutz und die Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit.

Das vor 20 Jahren erstmals vom dbb veranstaltete Forum Personalvertretungsrecht richtet sich an alle Akteure des Personalvertretungsrechts: Personalratsmitglieder und Vertreter der Dienststellen ebenso wie Wissenschaftler, Experten der Rechtsprechung und erfahrene Praktiker. Die diesjährige Veranstaltung im dbb forum berlin (bis 4. April) steht unter dem Motto „Personalrat 4.0 – arbeiten und gestalten in Zeiten der Digitalisierung“. Dabei geht es insbesondere um die Funktionsfähigkeit der Mitbestimmung, wie dbb Chef Dauderstädt sagte. „Sind die Personalräte hinreichend gerüstet für die Phasen hoher technologischer Veränderungen aller Prozesse am Arbeitsplatz? Werden sie eingebunden und können sie ihre Beteiligung einfordern? Unterlappen nicht ihre dienststellen-bezogenen Zuständigkeiten mit zentralen überlappenden Entscheidungen der Verwaltung?“ Digitalisierung sei ja als solche nicht bedrohlich oder gefährlich. „Aber wir sollten noch begreifen können, was da passiert, und wir sollten die Auswirkungen noch beherrschen dürfen.“ Weil dies der Einzelne kaum noch vermag, komme den von Gesetzes wegen berufenen Organen der Mitbestimmung umso größere Verantwortung zu, unterstrich Dauderstädt.

 

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