Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Renter: Bundestags-Entscheidung hätte mutiger sein können

Am 18. März 2016 zeigte sich der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, nur teilweise zufrieden mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages zu den zahlreichen Petitionen, die die sogenannte 9/10-Regelung für einen Anspruch auf eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) betreffen. „Leider hat sich der Petitionsausschuss und damit auch der Deutsche Bundestag dem Hauptanliegen der vielen Petentinnen nach einer Korrektur der sogenannten 9/10-Regelung, nicht angeschlossen.“, kritisierte Speck.

Immerhin , so der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung weiter, habe der Petitionsausschuss in der Beschlussempfehlung, der sich der Deutsche Bundestag anschloss, die Forderung der dbb bundesseniorenvertretung nach einer besseren und vor allem zeitigeren Information vor Rentenantragstellung aufgegriffen und die Überweisung der Petitionen insoweit an die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales sowie die Länderparlamente empfohlen.

Die im Sozialgesetzbuch (§ 5 Abs. 1 Ziff. 11 SGB V) festgeschriebene Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR, dass Betroffene in der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren, wird häufig von heute 60- bis 70-jährigen Frauen, die bereits in sehr jungen Jahren ihre Ausbildung begonnen und später ihre Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Pflege Angehöriger für einen relativ langen Zeitraum unterbrochen hatten, nicht erfüllt.

„Dies führt zu der von den betroffenen Frauen zu Recht als unbillig empfundenen Folge, dass sie nur freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden können. Für diese freiwillige Mitgliedschaft müssen sie Beiträge entrichten, die viel höher sind als bei einer Pflichtmitgliedschaft in der KVDR, so dass von ihrer ohnehin kleinen Rente kaum noch etwas übrig bleibt“, erklärte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung. „Diese Frauen haben während 20, 30 oder sogar mehr als 30 Jahren Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und müssen sich immer wieder anhören, ihre Forderung sei Rosinenpickerei - das ist unerträglich!“, sagte Speck.

 

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