Postnachfolgeunternehmen: Neue Vorruhestandsregelung in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen ist am 3. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Damit besteht bei den Postnachfolgeunternehmen nunmehr wieder die Möglichkeit, ab dem 55. Lebensjahr in den engagierten Ruhestand zu wechseln. Das teilte die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) mit.

Es bleibt demnach bei den bekannten Rahmenbedingungen, die als Voraussetzung für die Gewährung des engagierten Ruhestandes erfüllt sein müssen. Dazu zählt beispielsweise die Vollendung des 55. Lebensjahres. Damit keine Abschläge in der Versorgung erfolgen, müsse zudem nunmehr eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden: Die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes von mindestens einem Jahr, die Leistung von 1.000 Stunden innerhalb von drei Jahren ab vorzeitigem Ruhestand bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen oder die Betreuung beziehungsweise Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines Familienangehörigen. Die genauen Ausführungsbestimmungen würden zurzeit mit dem Bundesfinanzministerium unter Beteiligung der DPVKOM erarbeitet.

 

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