Postpersonalrechtsgesetz: Novelle braucht Verfassungsänderung

Aktuelle Fragen der Novellierung des Postpersonalrechtsgesetzes standen am 17. Dezember 2014 im Mittelpunkt eines Meinungsaustauschs des stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden Hans-Ulrich Benra und des DPVKOM-Bundesvorsitzenden Volker Geyer mit dem Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Norbert Barthle.

Der Mitte Oktober 2014 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost durchläuft gerade das parlamentarische Verfahren. Er beinhaltet die größte Reform dieser Art seit der Postreform II im Jahr 1995. Die Dienstherrnbefugnisse, die derzeit nur den drei Postnachfolgeunternehmen Post, Postbank, Telekom obliegen, sollen künftig bei Bedarf per Rechtsverordnung auf jedes x-beliebige Unternehmen übertragen werden können. Außerdem ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation die Bearbeitung von Versorgung und Beihilfe der Beamten und Ruheständler vollständig übernimmt.

Benra betonte, dass Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen zwar Verbesserungen gebracht hätten. So sei der unterwertige Einsatz von Beamtinnen und Beamten auch künftig nur vorübergehend und innerhalb ihrer Laufbahngruppe möglich und ein unterwertiger Einsatz von Beamten für mehr als zwei Jahre bedürfe deren Zustimmung. Zudem hätten Widerspruch und Klage gegen eine Zuweisung auch künftig aufschiebende Wirkung. „Nachdem die Bundesregierung am Kern der Regelung, die Dienstherrnbefugnisse einfacher und weitergehender zu übertragen, aber nichts ändern will und noch dazu hohen Zeitdruck für den Beschluss eines entsprechenden Gesetzes erkennt, gebieten die verfassungsrechtlichen Hürden bei Zugrundelegung der gleichen Maßstäbe wie bei früheren Postreformen nach Auffassung des dbb und der DPVKOM eine vom Deutschen Bundestag beschlossene Verfassungsänderung“, so Benra.

Der DPVKOM Vorsitzende Volker Geyer forderte neben einer umfänglichen Prüfung der Gesetzesnovelle unter Beteiligung von Gewerkschaften, Unternehmen und Bundesregierung mehr Zeit für die Umsetzung einer rechtssicheren Regelung. Der Haushaltspolitiker Barthle erklärte sich bereit, die Einwände von dbb und der DPVKOM insbesondere unter dem Zeitaspekt zu prüfen.

 

zurück