Deutscher Philologenverband (DPhV)

Rechtssicherheit und Kostenübernahme bei Klassenfahrten gefordert

Klassen- und Kursfahrten, Schüleraustausche und Exkursionen sind integraler Bestandteil des schulischen Bildungsauftrages. „Deshalb ist es unerlässlich, dass die Kultusministerien dafür Sorge tragen, dass Lehrkräfte solche Fahrten nicht privat mitfinanzieren müssen“, forderte die DPhV Chefin Susanne Lin-Klitzing am 28. Januar 2020.

„Alle anfallenden Kosten der Aufsichts- und Begleitpersonen sind bei Kurs- und Klassenfahrten vollumfänglich zu übernehmen. Dieser Verpflichtung müssen die Kultusminister endlich nachkommen“, so Lin-Klitzing. Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits 2018 ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei solchen Fahrten nicht um „Privatvergnügen“ der Lehrkräfte handelt. „Die Praxis, die Genehmigung einer Klassenfahrt an den freiwilligen Verzicht der Lehrkräfte auf die Rückerstattung von Reisekosten durch die Schule zu koppeln, ist nicht rechtens. Lehrkräfte werden damit in unzulässiger Weise vor die Wahl gestellt, ihre berechtigten Interessen einer Reisekostenerstattung gegen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag abwägen zu müssen, weil der Dienstherr hier sparen will.“

Es gebe auch weitere bürokratische Hürden: Klassenfahrten könnten nur erfolgen, wenn die finanziellen Aufwendungen für die Reise von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern übernommen werden. Lin-Klitzing: „Wohin aber mit dem zur Verfügung gestellten Geld bis zur Reise?“ Dafür müssten separate, pfändungssichere Treuhandkonten eingerichtet und vorgehalten werden, die kostenpflichtig sind. „Diese Kontokosten dürfen doch nicht zu Lasten der Aufsichts- und Begleitlehrkräfte fallen. Hier sind alle Bundesländer gefragt, endlich eine rechtskonforme Lösung zur Verwaltung der finanziellen Mittel für Klassenfahrten zu schaffen.“

 

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