Rettungsdienst Oberhavel GmbH: Endlich! Unterschriftsverfahren eingeleitet

Mit einiger Verzögerung konnte das Unterschriftsverfahren eingeleitet werden. Einem neuen Tarifvertrag steht nichts mehr im Weg. Die Rettungsdienst Oberhavel GmbH hat den Tarifvertrag bereits unterzeichnet. Auf unserer Seite werden die Überprüfung der Texte und die Unterschrift so schnell wie möglich erfolgen. Dann gilt endlich ein einheitliches Tarifrecht für alle Beschäftigten. Nach harten Verhandlungen konnten wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen, das spürbare Verbesserungen enthält und erreichte Besitzstände absichert.

Rückwirkend zum 1. September 2012 steigt das Entgelt für alle Beschäftigten. Die Auszahlung ist für Anfang 2013 geplant. Es gibt eine echte Perspektive und weitere Gehaltssteigerungen Anfang 2013 und 2014. Für das Jahr 2012 gibt es eine Einmalzahlung von 1.000 Euro, die noch im Dezember 2012 ausgezahlt wird. Aufgrund, des noch andauernden Unterschriftsverfahrens sind die Zahlungen rein formal noch mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Der Vorbehalt verliert aber seine Bedeutung, sobald alle Seiten den Tarifvertrag unterschrieben haben. Ab 2013 wird im September eine Pauschalzahlung von 500 Euro an die Beschäftigten in den Rettungswachen gezahlt.

Durchsetzen konnte sich der dbb mit der Forderung, die Funktionszulagen zu erhalten. Hier kommt es für Wachenleiter und die mit der internen Fortbildung oder der Betreuung von Praktikanten beauftragten Kolleginnen und Kolleginnen ab 2013 zu Steigerungen. Die Nachtschichtzuschläge steigen und betragen 20 Prozent des Stundenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Einigkeit konnte auch in den komplizierten Fragen Arbeitszeit und Urlaub erzielt werden. Es besteht nicht die Absicht, den Tarifvertrag zum Anlass zu nehmen, an der aktuellen Bewertung von Schichten und Arbeitszeit etwas zu ändern. Für den Urlaub wurde eine rechtssichere Lösung auf Grundlage der Betriebszugehörigkeit gefunden.

Ab fünf Jahren beträgt der Urlaub 26 Arbeitstage, bei einer Zugehörigkeit von mehr als fünf Jahren und unter fünfzehn Jahren gibt es 29 Tage. Nach fünfzehn Jahren steigt der Anspruch auf 30 Tage. Beschäftigte die am 31. August 2012 einen höheren Urlaubsanspruch hatten, behalten diesen Anspruch, jedoch begrenzt auf 30 Tage, zuzüglich eventueller Zusatzurlaubsansprüche.

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014.

 

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