Thüringen

Ruhendstellung von Widersprüchen 2022 abgelehnt

Mit Schreiben vom 24. November 2022 hat der tbb bei der Thüringer Finanzministerin die Zusage eingefordert, Widersprüche gegen die Amtsangemessenheit der Alimentation für 2022 ruhend zu stellen. Dies vor dem Hintergrund, den Ausgang der Musterverfahren gegen die Widersprüche aus den Jahren 2020/2021 abzuwarten. Das Thüringer Finanzministerium (TFM) lehnt das Ansinnen mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 jedoch ab.

Die Zusage des Ruhendstellen von aktuell noch nicht beschiedenen Widersprüchen erbat der tbb sowohl für Widersprüche wegen eines zu niedrig bemessenen Familienzuschlages bei Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern, als auch bei Widersprüchen wegen einer insgesamt zu niedrig bemessenen Besoldung wegen einer Verletzung des Mindestabstandsgebots. Hintergrund war, dass aktuell bei den Gerichten mehr als 1.000 Klagen vorliegen und die Beklagte (Freistaat Thüringen, vertreten durch das TFM) in der überwiegenden Mehrzahl der Klagen das Ruhen der Verfahren massiv vorantreibt. Gerichte und beauftragte Ministeriumsmitarbeitende haben dabei signalisiert, dass dies aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes geschieht. Mit der Absage des TFM bleibt es weiterhin dabei, dass die Beamtinnen und Beamten nach negativem Bescheid auf ihren eingelegten Widerspruch nur den Klageweg beschreiten können.

 

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