Schleswig-Holstein: Daseinsvorsorge verträgt kein unternehmerisches Risiko

Der dbb schleswig-holstein fordert Klarheit, welche Aufgaben im öffentlichen Dienst angesiedelt sein müssen. Dass eine solche Debatte erforderlich ist, werde beispielhaft an der vorgesehenen Änderung des schleswig-holsteinischen Rettungsdienstgesetzes deutlich, so der dbb Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp am 18. Oktober 2017: „Wenn es um Sicherheit und Gesundheit geht, dürfen die damit verbundenen Leistungen der Daseinsvorsorge nicht einem unternehmerischen Risiko ausgesetzt werden."

Deshalb stößt das Vorgaben der Landesregierung, die Notfallrettung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zuzulassen, beim dbb sh auf Kritik und Widerstand, machte Tellkamp deutlich. Rettungsdienst und Notfallrettung seien durch Gemeinwohlorientierung und nicht durch wirtschaftliche Interessen geprägt. Deshalb müsse Druck auf Personalkosten aus Wettbewerbsgründen vermieden werden. „Wenn der Weg für Lohndumping geebnet wird, zeigt das eine mangelnde Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten, die diese psychisch und physisch belastenden Aufgaben übernehmen. Zudem sind noch nicht einmal Vorteile für öffentliche Haushalte zu erwarten, da die Kosten des Rettungsdienstes refinanziert werden. Es wären sogar Nachteile zu befürchten, weil mit Genehmigungsverfahren auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden wäre“, so Tellkamp.

Der Rettungsdienst sei ein typisches Beispiel dafür, dass eine klare Linie erforderlich ist, welche Aufgaben der öffentliche Dienst zu erbringen hat. Dies fördere Effizienz, Rechts- und Planungssicherheit, faire Löhne und die Gewährleistung einer funktionierenden sowie politisch steuerbaren öffentlichen Aufgabenerfüllung.

 

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