Nordrhein-Westfalen

Spitzengespräch zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes

Ein Spitzengespräch des DBB NRW mit Ministerpräsident Armin Laschet und Finanzminister Lutz Lienenkämper zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes hat keine Fortschritte gebracht. „Gute Zusammenarbeit sieht anders aus“, so dbb Landeschef Roland Staude.

Bereits seit Mai 2020 diskutieren gewerkschaftliche Spitzenverbände und Landesregierung, wie sich die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern lässt. Zu verschiedenen Aspekten wurden auch Arbeitsgruppen gebildet. Geradezu gebetsmühlenartig habe der DBB NRW seitdem seine Vorstellungen bei allen Gesprächen immer wieder vorgetragen. „Das Ergebnis ist gleich null“, hieß es nun aber am 20. Mai 2021 vom dbb Landesbund. „Dabei sollte gerade die Attraktivitätssteigerung ein Kernanliegen nicht nur der Gewerkschaften, sondern auch der Landesregierung sein. 15.000 Leerstellen und keine Besserung in Sicht. Das macht deutlich, dass der öffentliche Dienst ein klares Attraktivitätsproblem hat. Auch die demografische Entwicklung verschärft die trüben Aussichten für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in NRW.“

Der Fokus der Gespräche sollte eigentlich insbesondere auf der Arbeitszeitgestaltung und den Belangen besonders belasteter Berufsgruppen liegen. Doch statt einer konstruktiven Zusammenarbeit seien den Gewerkschaften fertige Konzepte angeboten worden. „Wir konnten zwar unsere Vorschläge und Forderungen vortragen, eine echte inhaltliche Auseinandersetzung damit ist jedoch offensichtlich nicht erfolgt“, so Roland Staude. „Anders ist es nicht zu erklären, dass nicht ein einziger Vorschlag Einzug in das nun vorgelegte Eckpunktepapier gefunden hat.“ Ganz im Gegenteil stelle das Papier ein „Sammelsurium an Kleinigkeiten“ dar, das bereits umgesetzte oder schon geplante Maßnahmen zusammenfasst. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe spiegele das Papier dagegen nicht wider.

Auffällig sei zudem, dass mindestens zwei wichtige Punkte darin fehlen, deren Umsetzung die Landesregierung jedoch selbst angekündigt habe:

Erstens die Sicherung von Überstunden vor dem Verfall, dies war insbesondere zu Beginn der Corona-Krise angekündigt worden. Grundsätzlich habe es zwar bereits im Vorfeld Regelungen gegeben, die das verhindern sollten, dennoch würden jedes Jahr bis zu 70.000 Überstunden (entsprechen rund 40 Vollzeitstellen) verfallen. Bestrebungen, das Problem grundsätzlich zu lösen, gebe es bisher trotzdem nicht.

Zweitens hätten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst einzusetzen. Die Landesregierung hatte dies auch in einer Mitteilung an den Landtag im März 2018 angekündigt. Geschehen sei seit der Abschaffung der umstrittenen alten Regelung zur Frauenförderung im Sommer 2017 jedoch nichts.

Außerdem werde in dem Eckpunktepapier das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nicht aufgegriffen, bemängelte der DBB NRW. Hier habe man gefordert, die Regelung aus der Arbeitszeitverordnung des Bundes zu übernehmen, nach der die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten mit Kindern unter 12 Jahren beziehungsweise mit pflegebedürftigen Angehörigen um eine Stunde auf 40 Stunden auf Antrag verkürzt wird (§3 AVZ Bund). „Damit hätte wenigstens ein kleines Signal an die Beamtinnen und Beamten gesendet werden können, nachdem die Landesregierung die Rücknahme der eigentlich befristeten Arbeitszeiterhöhung schon nicht für alle Beschäftigten umsetzen möchte“, so Roland Staude.

Als „durchwachsen“ bewertete der Vorsitzende des DBB NRW dann entsprechend sowohl die bisherigen Gespräche als auch deren Ergebnisse: „Die Einführung von Langzeitarbeitskonten ist zwar ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für Beschäftigte, die geplante Ausgestaltung lässt jedoch zu wünschen übrig.“ Gleiches gelte für das Thema „Mobile Arbeit“. Statt mit der Normierung eines Anspruchs auf pflichtgemäße Ermessensausübung eine absolute Minimallösung anzukündigen, hätte vielmehr die konkrete Ausgestaltung der Arbeit von Zuhause in den Blick genommen werden müssen. Die Dimension dieses Themas habe die Landesregierung aber offenbar nicht erkannt oder erkennen wollen. „Ein ‚Weiter so‘ der aktuellen, pandemiebedingten Zustände beim Homeoffice kann und darf es nach der Pandemie nicht mehr geben“, so Roland Staude. „Statt sich mit der Bezeichnung als ‚Mobile Arbeit‘ einen schlanken Fuß bei den Themen Arbeits-, Gesundheits- und Datenschutz sowie bei der technischen Ausstattung zu machen, müssen klare, zukunftsfähige Regelungen erarbeitet werden. Denn es muss jedem klar sein, dass hybride Arbeitsformen auch nach der Corona-Pandemie gefragt sein werden.“ Der Landesbundvorsitzende schlägt deshalb vor, das Thema „Homeoffice“ in einer separaten Arbeitsgruppe zu behandeln. Als Voraussetzung dafür sieht er jedoch, dass von Seiten der Landesregierung eine wirkliche Zusammenarbeit gewünscht ist.

 

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