Gleichstellung:

Statistik zum Frauenanteil im Öffentlichen Dienst kommt

Das Statistische Bundesamt wird künftig alle zwei Jahre eine Statistik zum Frauenanteil in den Dienststellen und Gremien des Bundes vorlegen. Damit ist eine langjährige Forderung der dbb bundesfrauenvertretung erfüllt. „Viele Jahre haben wir uns für mehr Transparenz bei der Stellenbesetzung eingesetzt. Die neue Statistik ist ein wichtiges Instrument, um die im Bundesgleichstellungsgesetz formulierten Ziele zu verwirklichen. Insbesondere kann die Statistik, sofern richtig angewendet, deutlich dazu beitragen, Benachteiligungen von weiblichen Beschäftigten im Bundesdienst zu beseitigen“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 13. Januar 2016.

Die Erhebung helfe auch, Diskriminierungen bei Beförderungen besser sichtbar zu machen. „Um diese aber verhindern zu können, müssen die Beurteilungskriterien bei dienstlichen Beurteilungen genau geprüft werden. Formulierungen, die ein traditionelles Rollenverständnis von Mann und Frau implizieren, müssen dringend überarbeitet werden“, forderte die Vorsitzende.

Die "Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Gremien des Bundes" ist als Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes am 23. Dezember 2015 in Kraft getreten. Danach ist jede Dienststelle verpflichtet, alle zwei Jahre die Zahl der dort beschäftigten Frauen und Männer zu erfassen. Die Erhebung beinhaltet die Zahl der Frauen und Männer nach

  1. Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, getrennt nach Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auszubildenden, Richterinnen und Richtern sowie Inhaberinnen und Inhabern öffentlich-rechtlicher Ämter,
  2. Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung,
  3. Form des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, getrennt nach unbefristeter und befristeter Beschäftigung,
  4. Bereichen, getrennt nach Besoldungs- und Entgeltgruppen, Laufbahnen, Berufsausbildungen einschließlich des Vorbereitungsdienstes, Ebenen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben einschließlich der Stellen und Planstellen Vorsitzender Richterinnen und Vorsitzender Richter, jeweils getrennt nach Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung,
  5. Inanspruchnahme einer Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 3 Nummer 6 und 7 des Bundesgleichstellungsgesetzes.

Für die obersten Bundesbehörden besteht zudem eine jährliche Berichtspflicht: Ein gesonderter Gleichstellungsindex erfasst die Zahlen nach Geschlecht und unterscheidet nach

  1. der Laufbahngruppe des höheren Dienstes,
  2. den einzelnen Ebenen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben einschließlich der politischen Leitungsämter,
  3. Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung, auch für Beschäftigte mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben,
  4. der Inanspruchnahme einer Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 1 Absatz 1 Nummer 5,
  5. beruflichem Aufstieg.

Darüber hinaus ermittelt die Statistik den Geschlechteranteil bei Bewerbungen im Vergleich zu den entsprechenden Einstellungen, bei Führungskräften, Beförderungen und Höhergruppierungen. Für die Institutionen des Bundes gilt eine Erfassungspflicht der Zahl der durch den Bund bestimmten weiblichen und männlichen Mitglieder von Gremien.

 

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