Streikverbot für Beamte bestätigt - dbb begrüßt Klarstellung durch Bundesverwaltungsgericht

Der dbb begrüßt die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), dass für alle Beamtinnen und Beamten unterschiedslos ein generelles Streikverbot gilt. Dies geht aus den jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründen des BVerwG zu einem Urteil vom 27. Februar 2014 hervor. „In keiner Weise nachvollziehbar sind jedoch die Erwägungen des Gerichts, das Beamtenverhältnis nach Aufgabenbereichen zu teilen und einem, wie auch immer gearteten, nichthoheitlich geprägten Bereich einen eigenständigen Status zweiter Klasse zuzuweisen“, erklärte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb.

„Einer solchen Teilung wird der dbb sich mit allem Nachdruck widersetzen. Hierzu und zur Frage, wie Europa- und deutsches Verfassungsrecht zueinander stehen, ist jetzt das Bundesverfassungsgericht gefordert“, so Benra weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass in der „genuin hoheitlichen Verwaltung“ durchgängig Beamte eingesetzt werden müssen, so Benra weiter. „Anders als das BVerwG hält aber der dbb daran fest, dass auch Lehrer hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und daher regelmäßig zu Beamten zu ernennen sind. Der Beamtenstatus ist nicht teilbar; eine Differenzierung nach hoheitlichen und nichthoheitlichen Aufgaben mit abweichenden Beteiligungs-und Verhandlungsrechten lehnen wir ab. Eine solche Mischform entbehrt jeder Legitimation. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention kann, bei aller Bedeutung, eine grundlegende Verfassungsinstitution in Deutschland nicht aufheben. Das gilt erst recht, da das Beamtenverhältnis ein in seinen Rechten und Pflichten in sich ausgewogenes Rechtsverhältnis darstellt.“

 

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