Lohngerechtigkeit

Strukturelle Benachteiligung von Frauen endlich anpacken

Das geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern ist aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung ein wichtiger Schritt, um geschlechterbedingte Verdienstunterschiede zu beseitigen. „Die aktuelle Debatte hat klar gezeigt, ohne Druck seitens der Politik wird es keine Bewegung in Sachen Lohngerechtigkeit geben. Dass die Bundesregierung sich nun endlich auf ein Eckpunktepapier für das angekündigte Gesetz geeinigt hat, ist ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber: So wie heute geht es nicht weiter“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am Rande der Equal-Pay-Day-Fachtagung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin am 19. Oktober 2016.

Die Absicht, über eine gesetzliche Auskunftspflicht mehr Transparenz im Hinblick auf Entgeltregelungen zu schaffen, begrüßte Wildfeuer, gab aber zu bedenken: „Der öffentliche Dienst lehrt uns eines: Transparente Entgeltstrukturen alleine sorgen nicht automatisch für Lohngleichheit. Trotz Tarif- und Besoldungstabellen finden wir im öffentlichen Dienst Verdienstunterschiede von durchschnittlich acht Prozent.“ Vielmehr müssten die seit Langem bekannten strukturellen Benachteiligungen von Frauen angepackt werden, die zu geschlechterbedingten Lohnunterschieden führen. Dazu gehöre neben der Neubewertung von Tätigkeiten ein diskriminierungsfreies Beurteilungs- und Beförderungssystem, das Beschäftigte mit Familienpflichten und jene, die Teilzeit und Telearbeit nutzten, als Leistungsträgerinnen würdige, forderte die Vorsitzende.

 

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