Tarifeinigung mit den Niedersächsischen Landesforsten

In den Tarifverhandlungen über einen Ergänzungstarifvertrag zum TV-L zur Eingruppierung forstfachlich Beschäftigter des ehemaligen gehobenen Forstdienstes bei den Niedersächsischen Landesforsten haben sich dbb beamtenbund und tarifunion für seine Mitgliedsgewerkschaft Bund Deutscher Forstleute (BDF) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit den Niedersächsischen Landesforsten (NLF) nach intensiven Verhandlungen in der vierten Runde am 17. November 2015 einigen können. Dies ist ein Schritt zur Attraktivitätssteigerung der NLF als Arbeitgeber, zur nachhaltigen Bindung qualifizierter Beschäftigter sowie der Wettbewerbsoptimierung um junge Beschäftigte und auf dem Weg zur innerbetrieblichen Einkommensgerechtigkeit.

Eingruppierungsregelungen neu geregelt

Für Beschäftigte, die den Anwärterdienst für den gehobenen Forstdienst absolviert haben, werden die Eingruppierungsregelungen neu geregelt. Führt die NLF in den nächsten Jahren ein forstliches Traineeprogramm ein, ist dieses der Qualifikation für die Laufbahn gleichgestellt.

Die vereinbarten Tätigkeitsmerkmale sehen Eingruppierungen in Anlehnung an die Dienstpostenbewertung der Forstbeamten vor. Danach werden forstliche Angestellte, die Tätigkeiten von

eingruppiert. Dies bedeutet mithin, dass künftig die Einstellung bei den NLF nach EG 11 erfolgen wird.

Bei Einführung eines forstlichen Traineeprogrammes (langfristiges Ziel der NLF) werden Beschäftigte während des Trainees in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Der Tarifvertrag tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft. Ein rückwirkendes Inkrafttreten, zum Beispiel in Anlehnung an das Datum vom Verwaltungsratsbeschluss zum 1. Juli 2015, war nicht durchsetzbar.

Stufenzuordnung verbessert

Beschäftigte des betroffenen Personenkreises bei den NLF werden zum 1. Januar 2016 entsprechend der Neuregelungen zu den Tätigkeitsmerkmalen in die nächsthöhere Entgeltgruppe eingruppiert. Die Stufenzuordnung in die höhere Entgeltgruppe erfolgt auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 TV-L. Eine Anrechnung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten in der bisherigen Entgeltgruppe waren die Arbeitgeber nicht bereit zuzugestehen. Für Beschäftigte, die bisher der Stufe 1 einer Entgeltgruppe zugeordnet sind, konnten wir jedoch vereinbaren, dass diese zum 1. Januar 2016 der höheren Stufe 2 zugeordnet werden.

Der Tarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2017, gekündigt werden. Werden im TV-L wirkungsgleiche Eingruppierungsregelungen vereinbart, tritt der Tarifvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung im TV-L ohne Nachwirkung außer Kraft.

Hintergrund

Vom 14. September bis 17. November 2015 hat der dbb beamtenbund und tarifunion für seine Mitgliedsgewerkschaft BDF zusammen mit der IG BAU in Braunschweig Tarifverhandlungen über einen Ergänzungstarifvertrag zum TV-L zur Eingruppierung forstfachlich Beschäftigter des ehemaligen gehobenen Dienstes bei den Niedersächsischen Landesforsten geführt. Die Ziele der innerbetrieblichen Einkommensgerechtigkeit, der nachhaltigen Bindung qualifizierter Beschäftigter sowie der Wettbewerbsoptimierung um junge Beschäftigte und der Attraktivitätssteigerung der Niedersächsischen Landesforsten als Arbeitgeber konnten durch den Ergänzungstarifvertrag zum TV-L umgesetzt werden.

 

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