Kommunaler Öffentlicher Gesundheitsdienst:

Tarifverhandlungen mit der VKA treten auf der Stelle!

die dbb tarifunion hat am 24. Oktober 2011 die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Einkommenssituation der Ärzte im kommunalen Öffentlichen Gesund-heitsdienst in Frankfurt am Main fortgesetzt. Die Arbeitgeber sind jedoch zu keinen substantiellen Verbesserungen bereit.

Angebot der Arbeitgeber nicht ausreichend

Nach mehreren Verhandlungsrunden sind die Arbeitgeber immer noch der Ansicht, dass es keine flächendeckenden Probleme insbesondere in der Nachbesetzung freier Arztstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt. Eine Verbesserung der Bezahlung der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst soll demnach – wenn überhaupt – nur punktuell vor-genommen werden. Die VKA schlägt vor, eine optionale Facharztzulage in den TVöD aufzunehmen. Danach soll dann jeder Arbeitgeber vor Ort selbst entscheiden können, ob und wann er die Bezahlung der Fachärzte über diese Zulage anheben will. Zur maximalen Höhe der Zulage haben die Arbeitgeber keinen Vorschlag gemacht. Die Verhandlungskommission der dbb tarifunion hat dieses Arbeitgeberangebot als nicht ausreichend abgelehnt.

Forderungen der dbb tarifunion absolut gerechtfertigt

Die dbb tarifunion fordert nach wie vor eine Angleichung der Einkommen der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst an die Einkommen der Ärzte in kommunalen Kliniken. Wenn dies nicht über eine Einbeziehung dieser Beschäftigtengruppe in den Besonderen Teil Krankenhäuser zum TVöD möglich ist, muss wenigstens eine feste Zulage gezahlt werden, die diesen Unterschied ausgleicht. Eine Zulage, die nur in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt wird, ist nicht ausreichend. Schon jetzt wird bei einigen kommunalen Arbeitgebern eine außertarifliche Zulage gezahlt. Würde diese jetzt mit einem der Höhe nach begrenzten Wert tarifiert, würde die Bezahlungsungerechtigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst noch verschärft werden.

Weiteres Vorgehen

Die dbb tarifunion und der BVÖGD werden die aktuelle Situation jetzt in ihren Gremien bewerten und das weitere Vorgehen abstimmen.

 

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