Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Teilzeitfalle schnappt auch bei Männern zu

„Auch bei Männern im öffentlichen Dienst schnappt die Teilzeitfalle zu. Wenn sie aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren, müssen sie mit Lohneinbußen und schlechteren Aufstiegschancen rechnen – ebenso wie Frauen dies seit vielen Jahren erfahren. Das können wir nicht länger ignorieren. Arbeitsleistung muss unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit am Arbeitsplatz bewertet werden“, forderte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer am 1. Dezember 2016.

Den wissenschaftlichen Beleg für eine systematische Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten liefert nun eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung muss die Politik dringend gegensteuern. „Teilzeit wird seit vielen Jahren von der Bundespolitik als das Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und gefordert. Sie ist auch die Basis für die geplante Familienarbeitszeit. Das passt nicht zusammen mit den nachgewiesenen Nachteilen, die Teilzeitbeschäftigte hinnehmen müssen“, so Wildfeuer. Für den öffentlichen Dienst pocht sie deshalb auf eine kritische Prüfung der Beurteilungsverfahren. „Dort, wo Beurteilungskriterien zu Benachteiligungen aufgrund von familiären Verpflichtungen führen, muss nachgebessert werden.“

Die WZB-Studie nimmt die Lohnentwicklung von in Teilzeit beschäftigten Männern in den Blick und stellt fest: Mit jedem Monat, den Männer in Teilzeit statt in Vollzeit arbeiten, verringert sich ihr Stundenlohn um durchschnittlich 0,2 Prozent. Ein Jahr Teilzeitarbeit führt somit zu Lohneinbußen von etwa drei Prozent. Als mögliche Gründe führt die Untersuchung an, dass der Wunsch nach Teilzeitarbeit als Signal für mangelndes berufliches Engagement verstanden und entweder durch eine geringere Entlohnung oder durch das Ausbleiben einer Lohnerhöhung oder Beförderung sanktioniert wird.

Elternzeit hingegen wirkt sich laut den Studienergebnissen nicht nachteilig auf die Karriere von Männern aus. Weder im öffentlichen Dienst noch in der Privatwirtschaft sei Elternzeit für Väter mit Lohneinbußen verbunden, unabhängig davon, ob sie nur die beiden für sie reservierten Partnermonate oder eine längere Elternzeit in Anspruch nehmen. Dies gelte für Väter mit Berufsausbildung wie für Väter ohne beruflichen Abschluss, so das Ergebnis der Forschungsarbeit.

Die WZB-Studie ist unter dem Titel „Die Vereinbarkeitsfrage für Männer: Welche Auswirkungen haben Elternzeiten und Teilzeitarbeit auf die Stundenlöhne von Vätern?“ in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 68, Heft 4, S. 597–618 erschienen.

 

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