TTIP berührt auch den Arbeitsschutz

Hans-Ulrich Benra, Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb äußerte sich nach einer Fachkonferenz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum transatlantischen Freihandelsabkommen am 18. Februar 2015 besorgt über dessen mögliche Folgen für den Arbeitsschutz. „Wir müssen nicht nur sehr darauf achten, dass öffentliche Dienstleistungen tatsächlich von der Anwendung des Abkommens ausgenommen werden. Auch unsere Arbeitsschutzstandards dürfen sich nicht verschlechtern.“

Gefahrenstoffe würden in den USA und in der EU unterschiedlich klassifiziert, so der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende. „Viele Arbeitnehmer kommen mit Gefahrenstoffen in Berührung. Das gilt besonders auch für den öffentlichen Dienst. Unter anderem Feuerwehr, Polizei und Zoll sind da klar betroffen. Wenn bei öffentlichen Ausschreibungen amerikanischen und damit anderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegenden Schutzausrüstungen der Vorzug gegeben wird, kann das, wenn wir unterschiedliche Systeme vermengen, zu einem Sicherheitsproblem für die Bediensteten auf beiden Seiten des Atlantiks werden“, so Benra. „Die Anforderungen an die Zertifizierung von Berufskleidung und Schutzausrüstung müssen weiterhin nach unseren hohen europäischen Standards geregelt werden.“

Benra fordert zudem, dass öffentliche Dienstleistungen auch jenseits des Kerns hoheitlicher Aufgaben vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen werden. „Dabei reichen mir die vagen und interpretationsfähigen Festlegungen nicht aus, die bisher bekannt geworden sind.“ Beispielsweise sollen öffentlich finanzierte Dienstleistungen ausgenommen sein; die gesetzliche Unfallversicherung wird aber durch Arbeitgeberbeiträge finanziert und nicht öffentlich. „Unser System der gesetzlichen Sozialversicherung darf nicht für privaten Wettbewerb geöffnet werden“, sagte Benra.

Der dbb Vize spricht sich gegen die in TTIP vorgesehene Negativliste aus. Darin sollen abschließend alle Bereiche aufgelistet werden, für die das Abkommen nicht gilt. „Wir können nicht ausschließen, dass dabei etwas übersehen wird. Außerdem ist es durchaus möglich, dass der Gesetzgeber in der Zukunft neue öffentliche Aufgaben definiert. Die wären dann aber, da wir sie heute noch nicht kennen, nicht von der Negativliste erfasst.“ Der dbb spreche sich daher für eine Positivliste aus. „Die Bereiche des amerikanischen und des europäischen Marktes, die füreinander geöffnet werden sollen wie zum Beispiel die Automobilindustrie und der Maschinenbau können hier eindeutig benannt werden. Öffentliche Dienstleistungen wären in einer Positivliste nicht enthalten und damit unzweideutig nicht vom Anwendungsbereich des TTIP erfasst.“

 

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