Keine Panik!

Urlaubsansprüche im Länderbereich

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat zum 31. Dezember 2012 die bestehende Urlaubsregelung gekündigt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Panik. Mit der Kündigung der TdL wird das Thema Urlaub Teil der Einkommensrunde 2013. Hier gilt: Welches Ergebnis wir in diesen Verhandlungen erzielen werden, hängt direkt davon ab, mit welcher Kraft wir unseren Forderungen Nachdruck verleihen können. Bis dahin gelten für alle vorhandenen Beschäftigten, die bereits zum 31. Dezember 2012 im Landesdienst beschäftigt sind, wenigstens die bisherigen Regelungen auch im Urlaubsjahr 2013 fort.

An dieser Stelle ist es zu einiger Verwirrung gekommen, weil an manchen Schwarzen Brettern Infos verkünden, nur für die Mitglieder einer bestimmten Gewerkschaft würde dies im Wege der Nachwirkung gelten. Richtig ist jedoch, dass diese Nachwirkung für die Mitglieder aller vertragschließenden Gewerkschaften gilt, also selbstverständlich auch für den dbb und seine Fachgewerkschaften.

Richtig ist, dass Tarifverträge grundsätzlich nur für die vertragschließenden Parteien gelten. Durch eine Bezugnahme in den Arbeitsverträgen der einzelnen Beschäftigten gelten im vorliegenden Fall die Urlaubsregelungen auch für nicht gewerkschaftlich gebundene Beschäftigte.

Für Beschäftigte, die nach dem 31. Dezember in den Landesdienst eintreten gilt die Nachwirkung nicht, egal, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht.

Entscheidend ist und bleibt jedoch, in den Verhandlungen mit der TdL eine neue Regelung zu gestalten. Diese Regelung sollte unseren Vorstellungen entsprechen. Dafür ist es tatsächlich wichtig, dass Sie Gewerkschaftsmitglied sind, denn nur dann können wir gemeinsam den Vorstellungen der TdL entgegen treten.

 

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