Hessen

Verfassungswidrig Besoldung: Reform noch vor der Sommerpause gefordert

Der dbb Hessen hat von der Landesregierung gefordert, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf für eine verfassungskonforme Besoldung der Beamtinnen und Beamten vorzulegen.

Wie berichtet (vgl. z. B. dbb aktuell Nr. 4/2022), hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bereits Ende November 2021 die Besoldung des Landes Hessen als verfassungswidrig eingestuft und damit vorangegangene Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) konsequent aufgegriffen. Es wurden entsprechende Vorlagebeschlüsse an das BVerfG erlassen. Der dbb Landesbund drängt seither auf eine schnelle Lösung des Problems, während die hessische Landesregierung die Entscheidung des BVerfG abwarten will.

Würden die Mittel bereitgestellt, so der dbb Hessen, könne sofort ein verfassungsfestes Gesetz verabschiedet werden, das die Besoldung und Versorgung für die nächsten Jahre regelt. „Wenigstens erste entscheidende
Umsetzungen sind ebenso verfassungstreu möglich und nötig, wenn man angesichts der Größenordnung in mehreren Stufen vorgehen möchte“, sagt dbb Landeschef Heini Schmitt.

Mit Blick auf die im Herbst 2023 anstehende Landtagswahl in Hessen betonte Schmitt: „Die schwarz-grüne Regierung sollte nicht versuchen, sich irgendwie über die Ziellinie Landtagswahl zu retten, ohne das Eisen Besoldung wirksam angepackt zu haben. Wir erwarten noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Thema.“ Denn der Landesregierung müsse bewusst sein: „Es ist die letzte Möglichkeit, mit der hessischen Beamtenschaft besoldungsrechtlichen Frieden zu schließen. Mit jedem weiteren Monat Verzögerung rücken wir näher an die Landtagswahl, und mit jedem Monat Verzögerung geht weiteres Vertrauen der hessischen Beamtenschaft verloren.“

 

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