Spitzengespräch zum Armutsbericht der Bundesregierung:

Viel Verbesserungsbedarf durch Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Digitalisierung und technologischer Wandel werden auch im öffentlichen Dienst zu einer Strukturreform führen.

Allerdings seien die Beschäftigten mit Blick auf diese Entwicklung von Euphorie weit entfernt, wie der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 19. Juni 2017 vor einem Spitzengespräch mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin deutlich machte. „Es gibt enormen Nachholbedarf, der aufgrund derzeit fehlender oder falsch eingesetzter Finanzmittel nicht gedeckt werden kann“, sagte Silberbach zur Begründung.

Zu dem Meinungsaustausch hatte die Ministerin vor dem Hintergrund des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung „Lebenslagen in Deutschland“ eingeladen, um mit Sozialpartnern aktuelle Entwicklungen zu erörtern und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitiert, andererseits jedoch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht am Aufschwung teilhaben oder sogar Reallohnverluste hinnehmen müssen. Auch im Rahmen des Dialogprozesses „Arbeiten 4.0“ sei deutlich geworden, dass bislang bewährte Instrumente der Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Aufschwung nicht mehr für alle Betroffenen in gleichem Maße wirken.

Silberbach verwies darauf, dass es im öffentlichen Dienst zudem einer „großen Qualifizierungsoffensive“ bedürfe, um den von dem Strukturwandel betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. „Es muss beispielsweise dem zunehmenden Beratungsbedarf Rechnung getragen werden, der sich aus den Möglichkeiten der Inanspruchnahme familienbezogener Leistungen ergibt.“ Kritisch merkte der dbb Vize an: „Die Zunahme befristeter Beschäftigungen im öffentlichen Dienst unterlaufen die im Bericht gelobte hohe Tarifbindung.“ Ein „schlechtes Vorbild“ sei der öffentliche Dienst auch bei der Frage des Tarifdumpings, „indem er Eigenbetriebe gründet, die zu einem abgesenkten Tarifniveau Dienstleistungen anbieten, die zuvor durch höhere Tarife soziale Sicherheit boten“. In diesem Zusammenhang wies der dbb Vize nochmals darauf hin, dass das umstrittene Tarifeinheitsgesetz, zu dem das Bundesverfassungsgericht im Juli sein Urteil verkünden will, „eine Tarifflucht verursachen kann und überdies einer pluralen und auf Dialog setzenden Gesellschaft entgegensteht“.

Obwohl kontinuierliche Erwerbsbiografien mit leistungsgerechter Entlohnung im öffentlichen Dienst eher die Regel als die Ausnahme seien, gebe es auch hier die Sorge, nach langjähriger ununterbrochener Beschäftigung  im Alter nicht ausreichend  versorgt zu sein – insbesondere treffe dies Alleinlebende und Alleinerziehende. Der dbb, so Silberbach, unterstreiche daher die Aussage aus dem Bericht, dass „eine Politik, die Leistungsgerechtigkeit herzustellen versucht und Teilhabechancen verbessert, vielleicht keine ausreichende, aber sicher eine notwendige Voraussetzung ist, um Zusammenarbeit und Vertrauen zu stärken“.

An dem Austausch im Bundesarbeitsministerium nahmen Spitzenvertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie aus Forschungseinrichtungen teil.

 

zurück