Wahlen der Schwerbehindertenvertretung: Wahlaufruf

In der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. November 2010 finden die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten Menschen einschließlich der Gleichgestellten. Unser Appell: Wählen gehen – aber richtig!

Die Schwerbehindertenvertretung wacht insbesondere da rüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften eingehalten werden, beantragt Maßnahmen zugunsten schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Dienstherrn auf eine Erledigung hin. Dafür sind kompetente, engagierte und mit Verhandlungsgeschick ausgestattete Schwerbehindertenvertretungen notwendig. dbb Schwerbehindertenvertreter haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie diese Qualitäten besitzen. Und Sie können sich auch in Zukunft auf sie verlassen.

„Unsere Kandidatinnen und Kandidaten haben wegen der Unterstützung durch ihre Fachgewerkschaften und den dbb als Dachverband eine besondere Sachkunde, auf die sie bei der Arbeit als Schwerbehindertenvertreter zurückgreifen können“, sagt dbb Chef Peter Heesen. Sie seien mit den Verhältnissen des jeweiligen Betriebes beziehungsweise der Dienststelle bestens vertraut. „Entscheiden Sie mit, wer als Schwerbehindertenvertreter in den nächsten vier Jahren Ihre Interessen vertritt. Entscheiden Sie sich für eine sachliche und sachverständige Schwerbehindertenvertretung. Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten der dbb Gewerkschaften.“

 

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