Weselsky: Trennung von Netz und Betrieb klären

„Der Kompromiss zwischen Parlament, Rat und Kommission ist ein wichtiger Schritt. Daher bedauere ich umso mehr, dass es noch keine Einigung bei der Trennung von Netz und Betrieb gibt“, kommentierte Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer die Revision des Ersten Eisenbahnpakets, die am 3. Juli vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen wurde. „Mehr Transparenz im Eisenbahnbetrieb sollte tatsächlich nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben, die Neufassung sorgt nun dafür, dass der faire Marktzugang durch gestärkte Regulierungsbehörden besser garantiert werden kann.“ Die Revision des Ersten Eisenbahnpakets - bestehend aus drei Richtlinien - war notwendig geworden, da viele Mitgliedstaaten die ursprünglichen Bestimmungen nicht in Gänze in nationale Gesetzgebung umgesetzt hatten.

„Es ist sehr problematisch, dass die Trennung von Netz und Betrieb noch immer nicht abschließend geklärt ist“, bekräftigte der GDL-Chef. So sei die halbherzige Regelung in Deutschland etwa mit ein Grund dafür, dass die Deutsche Bahn zwar Profit aus der Weitergabe von Nutzungsrechten ziehen könne, im Gegenzug der Bund als Miteigentümer seine Macht aber nicht geltend mache und deshalb das Geld nicht gezielt in die Stärkung der vorhandenen Infrastruktur investiert werde. „Die Verpflichtung der Kommission, bis 2012 konkrete Vorschläge für die Trennung von Netz und Betrieb vorzulegen ist ein wichtiges Signal. Dann kann endlich ein konkreter Vorschlag diskutiert werden“, begrüßte Weselsky die Fristsetzung.

Zudem sieht die Neufassung nun zwingend die Einrichtung einer unabhängigen, nationalen Regulierungsbehörde vor. Eine europäische Behörde wird es allerdings nicht geben. „Eine europaweite Kontrolle ist dann nicht nötig, wenn die nationalen Behörden diese Aufgabe gleichermaßen Ernst nehmen und unabhängig handeln können.“ Die Integration der Eisenbahnmärkte schreite voran und der deutsche Markt sei bereits jetzt schon sehr offen. „Es ist wichtig, dass der der Marktzugang europaweit diskriminierungsfrei und fair für alle Marktteilnehmer gewährleistet wird. Bislang war das nicht immer der Fall“, so Weselsky. Die Neuregelung biete hierfür aber gute Voraussetzungen.

 

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