Baden-Württemberg

Widersprüche wieder digital einlegen

Das Finanzministerium und das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) haben sich gemeinsam auf eine Vorgehensweise zum Umgang mit den über das Kundenportal digital eingelegten Widersprüchen verständigt. Der BBW begrüßte am 31. März 2021 den Lösungsweg.

Beim LBV liegen derzeit knapp 30 000 Widersprüche gegen die Beihilfekürzungen des Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 und für eine amtsangemessene Besoldung. Durch ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 24. November 2020 entstand ein Problem mit digital übermittelten Widersprüchen hinsichtlich der Rechtsicherheit. Das Gericht hatte formelle Mängel beanstandet. Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht die Möglichkeit gestoppt, Widersprüche über das Kundenportal des LBV einzulegen.

Der BBW bewertet es positiv, dass unter Einbeziehung seiner Fachgewerkschaften und Fachverbände nun ein Weg gefunden wurde, wie mit den noch nicht beschiedenen digital eingelegten Widersprüchen rechtsgültig zu verfahren ist.

 

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