Wiedereintritt Berlins in die TdL: dbb tarifunion führt Verfahrensgespräch

Die dbb tarifunion und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben am 25. Juli 2012 ein Verfahrensgespräch zum Wiedereintritt des Landes Berlin in die TdL geführt. Auf Arbeitgeberseite waren neben Vertretern der TdL auch Vertreter der zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin vertreten. Auf Gewerkschaftseite haben Helmut Overbeck (Stellvertretender Vorsitzender dbb tarifunion), Joachim Jetschmann (Vorsitzender dbb berlin), Bernd Raue (Vorsitzender Tarifkommission dbb berlin) und Arne Goodson (dbb tarifunion) die Gespräche geführt. Die Rückkehr des Landes Berlin in die TdL ist für den 1. Januar 2013 geplant.

Themen des Gesprächs

Inhaltlich wurden zwischen dbb tarifunion und der TdL Verfahrensweisen und Strukturen vereinbart, wie die begleitenden Tarifverhandlungen gestaltet werden sollen. Dabei ging es um Fragen der Tariftechnik, also wie letztlich ein Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten gestaltet werden muss und welche Anpassungen der TV-L benötigt. Wichtig ist hier vor allem, dass die Regelungen des Angleichungstarifvertrages für die Beschäftigten des Landes Berlin erhalten bleiben und Verschlechterungen ausgeschlossen werden. Insbesondere die Angleichung des Entgeltniveaus an das Niveau des TV-L ist ohne Änderungen fortzuführen. Im Angleichungs-TV Land Berlin ist der späteste Zeitpunkt der 100-Prozent-Angleichung für den Dezember 2017 festgeschrieben. Hieran soll auch von Arbeitgeberseite nicht gerüttelt werden.

Es wurde vereinbart, in paritätisch besetzten Arbeitsgruppen eventuelle Probleme herauszuarbeiten sowie Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu vereinbaren.

Hintergrund

Das Land Berlin ist im Jahr 1994 aus der TdL ausgeschlossen worden, weil es per gesetzlicher Regelung die Einkommen der Beschäftigten im Ostteil der Stadt an das Niveau der Westbeschäftigten angeglichen hat. Mittlerweile ist dies auch tarifvertraglich zwischen dbb tarifunion und Senat von Berlin vereinbart. Daran kann und wird nicht mehr gerüttelt werden. Im Angleichungs-TV Land Berlin an das Tarifrecht der TdL aus dem Jahr 2010 zwischen dbb tarifunion und Land Berlin hat sich das Land Berlin verpflichtet, wieder in die TdL einzutreten, um ein weiteres Abkoppeln des Entgeltniveaus der Tarifbeschäftigten im Land Berlin vom Entgeltniveau der Beschäftigten der restlichen Länder zu beenden. Dieser Verpflichtung will Berlin nun nachkommen.

 

zurück