Frauenfachtagung des DBB NRW:

Wildfeuer fordert diskriminierungsfreie Beurteilungspraxis im öffentlichen Dienst

Bundesbeamtinnen mit Familienpflichten werden bei der dienstlichen Beurteilung häufig benachteiligt. „Dieses Phänomen finden wir in allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, auch und gerade dort, wo überwiegend Frauen tätig sind. Zweck einer dienstlichen Beurteilung ist, zwischen konkurrierenden Beamten eine Auswahlentscheidung zu treffen – im Sinne der Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Dieser maßgebliche Zweck wird aus unserer Sicht im Bundesdienst zu häufig verfehlt“, kritisierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 23. Februar 2016 auf der Fachtagung der Landesfrauenvertretung des DBB NRW in Düsseldorf.

Veraltete Beurteilungsmaßstäbe sind laut Helene Wildfeuer mitverantwortlich dafür, dass Beamtinnen seltener befördert werden als ihre männlichen Kollegen. „Die Leistungsmerkmale, nach denen Beamtinnen und Beamte heute bewertet werden, folgen noch immer einem Wertekanon, der berufliche Tätigkeiten deutlich über die Familienarbeit hebt. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Überarbeitung der dienstlichen Beurteilungskriterien ist daher dringend geboten.“

Die Kriterien für die dienstliche Beurteilung müssten besser auf die Lebens- und Arbeitsrealität der Beschäftigten im Bundesdienst abgestimmt werden. „Die Anwesenheitszeit im Büro darf nicht länger als Maßstab für die Qualität der Arbeit herangezogen werden. Nur so können Teilzeit und Telearbeit für Mütter und Väter als familienpolitische Instrumente zum Mittel der Wahl bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden.“

 

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