Schleswig-Holstein

Zweifel am Landesmindestlohn

Die Landesregierung Schleswig-Holstein plant die Abschaffung des Landesmindestlohnes. Auch der dbb schleswig-holstein bezweifelte am 25. Juni 2018 die Wirksamkeit des Instrumentes.

Ein gesetzlicher Mindestlohn auf Bundesebene sei zwar grundsätzlich gerechtfertigt. Ein ergänzender Landesmindestlohn hingegen würde nur Sinn machen, wenn er spürbar oberhalb des Bundeswertes läge, was jedenfalls ab 2019 nicht mehr der Fall wäre. Zudem erfasse er nur Arbeitsverhältnisse, auf die das Land insbesondere durch Zuwendungen und Beteiligungen Einfluss nehmen kann. Daher empfiehlt der dbb Landesbund in erster Linie, politisch auf einen bundesweit höheren Mindestlohn hinzuwirken.

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes solle zudem die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte an die Anwendung der Einkommensbedingungen des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden oder gleich gänzlich unterbleiben. Damit würde auch die Tarifautonomie gestärkt, weil so vorrangig die Tarifvertragsparteien und nicht der Gesetzgeber die Einkommensbedingungen regeln.

 

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