Podiumsdiskussion

Expertenrunde zu aktuellen Themen des öffentlichen Dienstes

Am Ende des ersten Veranstaltungstages stellte sich bei der dbb Jahrestagung eine Expertenrunde den Fragen des Publikums.

Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, und Prof. Dr. Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina stellten sich nach der krankheitsbedingten Absage von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble spontan als Experten für die Fragerunde am 7. Januar 2019 in Köln zur Verfügung.

Peter Biesenbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen, machte deutlich: „Der Stellenabbau vergangener Jahre hat den öffentlichen Dienst in vielen Bereichen überfordert. Vor diesem Hintergrund ist die täglich erbrachte Leistung der Kolleginnen und Kollegen imposant. Das müssen wir den Menschen im Land vermitteln.“ In der Justiz habe NRW in 2018 massiv Stellen geschaffen und werde das 2019 fortsetzen. „Die Stellenbesetzung ist anspruchsvoll, aber wir wollen und müssen auch auf die Qualitätsstandards achten. Diese Herausforderung und den Wettbewerb nehmen wir an“, so Biesenbach. „Persönlich würde ich mir wünschen, dass wir die benötigten Fachkräfte für die Digitalisierung selbst ausbilden.“

Mit Blick auf die zur Diskussion gestellten flexiblen Beschäftigungsbedingungen Tele- und Heimarbeit stellte Biesenbach klar, dass eine solche natürlich von der jeweiligen Tätigkeit abhänge, er aber niemanden kenne, der fundamental dagegen sei. Konkret danach befragt, ob gewerkschaftliches und mitbestimmungsrechtliches Engagement von Beschäftigten ein Fortkommenshindernis sei, antwortete Biesenbach: „Beschäftigte, die sich in der Personalratsarbeit einsetzen, sind für uns Gold wert. Denn am Ende des Tages helfen sie uns, Konflikte zu lösen oder gleich ganz zu vermeiden.“

Im Berufsbeamtentum sieht der NRW-Justizminister eine Bank: „Der Verantwortung für die Menschen gerecht zu werden, das kann ich insbesondere für den Bereich der Justiz sagen, wäre ohne das Beamtentum nicht denkbar.“

Die Diskussion im Video

Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, warnte davor, in Anbetracht der guten Einnahmesituation des Staates und gut gefüllter Sozialkassen auf eine Einhaltung der „schwarzen Null“ zu verzichten. „Deutschland hat nach wie vor zwei Billionen Euro Schulden, und diese auch in der langen Nullzinsphase nicht abgetragen. Vor diesem Hintergrund und aktuell für die Konjunktur möglicherweise zinsriskanten Entwicklungen wie dem Brexit können die öffentlichen Haushalte im Worstcase ganz schnell wieder angespannter werden“, so Henneke. Die Ausgaben von heute seien die Zinslasten von morgen, mahnte er. Den existierenden Investitionsbedarf im öffentlichen Dienst, beispielsweise in der Bildungsinfrastruktur, wies Henneke indes mitnichten von der Hand, wünschte sich allerdings einen anderen Umgang mit den entsprechenden Finanzierungskonditionen: „Die Diagnose des Bundes, dass die Infrastruktur verfällt, ist richtig. Aber nur Geld stellen und erwarten, dass die Probleme in einem Jahr gelöst werden, das funktioniert nicht. Denn das Personal für die Umsetzung ist überhaupt nicht mehr da, es wurde eingespart. Stattdessen müssen wir die jeweiligen Ebenen dauerhaft mit ausreichend Steuermitteln ausstatten.“

Ebenso wie NRW-Justizminister Biesenbach zuvor versicherte auch Hans-Günter Henneke, dass seitens der gesamten Arbeitgeberschaft eine klare Haltung hinsichtlich der Attacken auf öffentlich Bedienstete bestehe: „So etwas darf es nicht geben, diese Position müssen wir immer wieder und klar und deutlich vernehmbar vertreten und auf jeden Einzelfall konsequent reagieren.“

Henneke warb dafür, die positiven Aspekte von Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeit im öffentlichen Dienst zu sehen und zu nutzen. Insbesondere im ländlichen Raum böten die neuen technischen Möglichkeiten zusätzliche Abdeckungspotenziale. „Wir dürfen nicht immer nur auf die Verdichtungsräume, sprich städtischen Regionen, schauen – immerhin sind 96 Prozent Deutschlands Fläche. Wenn wir dort Dank Digitalisierung Wohnen, Leben und Arbeiten attraktiver machen können, sollten wir das tun.“ Wegen der Sorgen, die viele Beschäftigte bezüglich der zunehmenden Digitalisierung hegen, betonte Henneke: „Sicher wird es Veränderungen geben, aber Rückgrat der öffentlichen Daseinsvorsorge war und ist die Menschenbezogenheit auf allen Seiten – und wird dies auch bleiben.“ Er blicke trotz Personalmangels und Demografie-Knicks im öffentlichen Dienst überwiegend positiv in die Zukunft, so Henneke: „All das bietet auch Chancen für Umstrukturierungen und Neuprofilierung.“ Er sehe eher Verlagerungen als Verschlankungen, so Henneke. Die Wertigkeit von Arbeitsplätzen werde zunehmen, damit im Übrigen auch das durchschnittliche Vergütungsniveau.

Zur Repräsentanz und zum Fortkommen von Frauen im öffentlichen Dienst unterstrich Henneke, dass die Quote im kommunalen Bereich durchaus präsentabel sei, gleichwohl aber noch „Luft nach oben“ sei. „Am Wichtigsten ist, stetig am Bewusstsein für dieses Thema zu arbeiten. Und wir müssen zusehen, dass wir auch harte Führungspositionen öfter mit Frauen besetzen – bei allen besonderen organisatorischen Herausforderungen, die diese Stellen in der Regel auszeichnen.“ So sei es etwa ein gutes Beispiel, wenn in Mecklenburg-Vorpommern vor einiger Zeit in zwölf Landkreisen zwölf Kämmerinnen arbeiteten.

Verfassungsrechtler Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina, der den dbb als Bevollmächtigter im Verfahren zum beamtenrechtlichen Streikverbot vorm Bundesverfassungsgericht vertreten hatte, äußerte sich ausführlich zu den Vorteilen des deutschen Berufsbeamtentums. Das Bundesverfassungsgericht habe das besondere Pflicht- und Treueverhältnis mit seiner Entscheidung gegen ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte vollkommen zu Recht bestätigt. Das Beamtentum sei zudem keinesfalls starr und altmodisch – im Gegenteil: „Für diesen Status sprechen seine zeitlose Fachkompetenz und die Flexibilität“, die insbesondere dadurch gewährleistet werde, dass die Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen gesetzgeberisch zu schaffen seien und nicht – wie im Arbeitnehmerbereich – ausgehandelt werden müssten. Dies sei ein Wert, stellte Pechstein klar. Wer sich das Beste aus zwei Welten heraussuchen wolle, dem müsse gesagt sein: „Das wäre eine unzulässige Rechtsoptimierung. Man kann nicht alles haben.“

Weniger optimistisch als seine Mitdiskutanten blickte Pechstein auf die Digitalisierung der Verwaltung. „Dass wir eines Tages von oben nach unten kompatible Systeme mit durchgehend abrufbaren Daten haben werden, ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine Illusion.“ Die Digitalisierung werde ein Flickenteppich bleiben, technisch und rechtlich, so Pechstein. Dies sei unerfreulich, „aber besser, man stellt sich rechtlich darauf ein“. Er plädierte dafür, nach Kräften in die Schaffung gemeinsamer Standards von Bund, Ländern und Kommunen zu investieren, „damit man wenigsten einigermaßen vergleichbare System etabliert“.

Pechstein setzte sich auch mit der Frage nach den Ursachen einer gewissen Staatsverdrossenheit auseinander. Hierzu sagte er: „Ein Staat, der möglichst vielen Interessen versucht gerecht zu werden, installiert dadurch an vielen Stellen auch Blockaden.“ Als Beispiel nannte er den umfangreichen Katalog zustimmungspflichtiger Gesetze. „Wir blockieren viele Dinge mit dem ständigen Ausgleichswillen und schaffen es vielfach nicht, Effizienz zu organisieren. Das sorgt für Missmut und wird fälschlicherweise dem öffentlichen Dienst zugeschrieben, der dafür ursächlich nur selten etwas kann.“ So seien insbesondere auf rechtlicher Ebene Entbürokratisierung und die Verschlankung von Verfahren gefordert, so Pechstein.

 

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