Innenstaatssekretär Mayer:

Deutschland geht nicht ohne öffentlichen Dienst

Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer hat auf der dbb Jahrestagung die Leistung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewürdigt und verbesserte Arbeitsbedingungen im Bundesdienst angekündigt.

Dank des starken öffentlichen Dienstes sei Deutschland heute ein international geachtetes Land und eine der stärksten Volkswirtschaften weltweit. „Ich glaube, man kann sagen: Deutschland geht nicht ohne öffentlichen Dienst“, sagte der Staatssekretär bei der dbb Jahrestagung am 7. Januar 2019 stellvertretend für Minister Horst Seehofer. Der öffentliche Dienst sei der Garant für das Zusammenleben in Einigkeit und Recht und Freiheit in Deutschland. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet sei, müssten die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst an die sich stetig wechselnden Anforderungen angepasst werden.

Das Video der gesamten Rede

Konkret nannte Mayer eine Modernisierung der Besoldungsstruktur auf Bundesebene. Dazu werde das Bundesinnenministerium in Kürze ein Gesetz vorlegen. Auch Zulagen sollen neu geregelt werden. Außerdem, so der Staatssekretär weiter, solle die Arbeitsbelastung in besonders betroffenen Bereichen wie etwa Migration, Digitalisierung und Sicherheit abgemildert werden. Mit Blick auf die vom dbb geforderte allgemeine Absenkung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten sagte der Staatssekretär: „Im Koalitionsvertrag sind dazu keine Änderungen vorgesehen. Aber für das Bundesinnenministerium gilt: Die derzeit 41 Wochenstunden sind nicht in Stein gemeißelt.“

Eine klare Absage erteilte Mayer allen Bestrebungen, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzubeziehen. Die Einbeziehung würde nicht zu Kosteneinsparungen führen. „Im Gegenteil: Die Personalausgaben des öffentlichen Dienstes würden allein aufgrund der notwendigen Anhebung der Besoldung um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge massiv steigen. Zudem decken die Leistungen der Beamtenversorgung auch die betriebliche Zusatzsicherung ab. Sollte die Beamtenversorgung in die Rente überführt werden, müssten diese zusätzlichen Leistungen auch weiterhin erbracht werden. Hinzu kommt: Aufgrund jahrzehntelanger Doppelstrukturen wäre die Systemumstellung höchst komplex und teuer.“

 

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