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30 Jahre Wiedervereinigung

Alterseinkommen in Ost und West bleiben uneinheitlich

Es gibt auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch keine Renteneinheit in Deutschland.

Der Jahresbericht zum Stand der Einheit 2020 und mehrere Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigen, dass sich die Erwerbstätigkeit und das Renteneinkommen zwar angeglichen haben, aber noch lange nicht einheitlich sind.

„Rentnerinnen und Rentner im Osten erreichen beim Haushaltsnettoeinkommen seit Jahrzehnten nur 80 Prozent des Westniveaus. Ich sehe das als außerordentlich problematisch an, da sich die Lebenshaltungskosten sehr viel schneller als die Renten angleichen“, sagte Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung am 17. September 2020. Erst ab 2025 erfolge die Rentenanpassung für Ost- und Westdeutschland auf Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung. „Wir beklagen seit Jahren, dass das viel zu spät ist“, so Klitzing weiter.

Die Ergebnisse der DIW-Studien belegen, dass die Westdeutschen bisher insgesamt sehr viel höhere Alterseinkommen beziehen. Diese setzen sich insbesondere aus privaten und betrieblichen Renten sowie Einnahmen aus Vermögen zusammen. Die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner beziehen höhere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auch weil sie mehr Beitragsjahre aufweisen, vor allem die Frauen. Den heutigen Rentnerinnen und Rentnern, die vor allem in der DDR erwerbstätig waren, fehlte meist die Möglichkeit, zusätzlich Vermögen oder private Rentenanwartschaften aufzubauen.

 

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