Hessen
Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgese-hen ist.
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. „Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig“, erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.
Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD („Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort“). Schmitt: „Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden.“ Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.
Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. „Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich“, so Schmitt.