• Pflegebeauftragter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (l.), mit dbb bundesseniorenvertretung
    Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus mit Klaus-Dieter Schultze und Horst Günther Klitzing (von links).

Pflegebeauftragter der Bundesregierung

Innovationen können die Pflege stärken

Die Finanzierung der Pflege und der Fachkräftemangel standen am 25. Juni 2019 im Fokus eines Gesprächs zwischen dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus und dem Vorsitzenden der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing sowie seinem Stellvertreter Klaus-Dieter Schulze.

Die Einrichtung der „Konzertierten Aktion Pflege“ und des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, dem auch der dbb angehört, seien sinnvolle und notwendige Maß-nahmen auf dem Weg zur Verbesserung der Pflegesituation gewesen, stellte Klitzing fest. Es komme jetzt darauf an, die richtigen Schlüsse aus den vorgelegten Ergebnissen zu ziehen. An erster Stelle müsse dabei die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe stehen. In diesem Zusammenhang befürwortete Westerfellhaus die Einrichtung von Pflegekammern, die berufsspezifische Fragen im Wege der Selbstverwaltung regeln und die das Ansehen der Pflegeberufe verbessern könnten.

Klitzing unterstrich die Forderung des 2. Bundesseniorenkongresses nach der Einführung einer Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige analog zum Elterngeld. Dies könne mehrmonatige berufliche Freistellungen mit Anrechnung auf die Altersversorgung ermöglichen und so das Risiko von Altersarmut, das insbesondere Frauen träfe, minimieren. Westerfellhaus verwies auf innovative Modelle, die Beschäftigten die Pflege von Angehörigen ermöglichten und die in Zeiten steigenden Fachkräftebedarfs immer wichtiger würden. Arbeitgeber, insbesondere die des öffentlichen Dienstes, könnten hier in einen Attraktivitätswettbewerb eintreten.

Einigkeit bestand auch in der Einschätzung, dass die Digitalisierung Chancen für eine Verbesserung der Pflegesituation berge, wenn sie aus der Perspektive der Pflegebedürftigen gedacht werde: Einerseits könnten es technische Unterstützungssysteme mit direkter Anbindung an den ambulanten Pflegedienst Pflegebedürftigen ermöglichen, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Andererseits müssten digitale Prozesse etwa bei Rezepten unzeitgemäße Wege sparen und dadurch das Personal entlasten.

Beim stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung sei vielen Betroffenen nicht bewusst, dass nur die Kosten für Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, feststünden, während andere Kosten variabel seien. Hier müsse eindeutiger Informiert werden, kritisierte Schultze. Das gehe insbesondere die jüngere Generation an, die ihr Bewusstsein für die Notwendigkeit privater Vorsorge schärfen müsse. Daher sollte die Diskussion nicht nur unter der Überschrift Pflegeversicherung, sondern verstärkt mit Blick auf die Solidargemeinschaft zu geführt werden.

 

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