Deutscher Philologenverband (DPhV)

Lehrerbildung: Staatsexamen wiedereinführen

Angesichts des fortschreitenden Lehrkräftemangels sieht der DPhV unmittelbaren Handlungsbe-darf, um das deutsche Bildungssystem zukunftssicher aufzustellen.

Mit Blick auf die am 23. Juni 2023 tagende Kultusministerkonferenz (KMK) sagte die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing: „Wir müssen dem Lehrkräftemangel gleichermaßen entschlossen wie qualitätssichernd entgegentreten.“

Der DPhV verweist dabei auf folgende Maßnahmen: 1. Gerade die Bestandslehrkräfte, die qualifiziert unterrichten können und dies seit Jahren tun, müssten im Dienst gehalten, befördert und entlastet werden, damit sie nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen.

2. In dieser äußerst schwierigen Situation müssten auch zusätzliche, alternative, berufsbegleitende Zugänge zum grundständigen Lehramtsstudium geschaffen werden. Ziel solcher Maßnahmen müsse stets eine Qualifikation auf dem Niveau eines Masterabschlusses oder eines Staatsexamens mit anschließendem Referendariat sein. Das evaluierte Berufsbegleitende Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte in Sachsen (BQL) stelle beispielsweise eine zielführende, etablierte Möglichkeit dar, um die zahlreichen nicht grundständig ausgebildeten Lehrkräfte auf hohem qualitativen Niveau nachzuqualifizieren. Statt jetzt an der Lehrerbildung herumzuexperimentieren und beispielsweise auf ‚duale‘ Lehramtsstudiengänge umzustellen, spricht sich der DPhV entschieden dafür aus, in der Lehrerbildung bereits Bewährtes in dieser Krise stark zu machen. Analog zum BQL seien daher Voraussetzungen für ein berufsbegleitendes Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation für das Gymnasium: Beschränkung auf Mangelfächer und Mangelbereiche; universitärer Abschluss (Staatsexamen, Master oder Diplom), aus dem sich mindestens ein Fach bzw. eine Fachrichtung ableiten lässt; ein Bachelorabschluss genügt weder für eine gymnasiale Lehrbefähigung in der Sekundarstufe I noch in der Abiturstufe; Verpflichtung zu einem universitären berufsbegleitenden Studium für ein zweites Fach bei Vorliegen der Ableitung nur eines Faches vor Abschluss des Arbeitsvertrages; verpflichtender, mindestens zweijähriger berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit abschließender Prüfung; Qualifizierung durch ein Studienseminar, bevor Abnahme des Abiturs möglich ist.

3. Um die benötigten Kapazitäten zu schaffen, müsse die berufsbegleitende Qualifizierung sowie die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften in das reguläre Deputat von Hochschullehrenden neu eingerechnet werden.

4. Die Einführung des BA/MA-Lehramtsstudiums habe die Studiendauer insgesamt verlängert. Die – aus Qualitätsgesichtspunkten sehr zu bemängelnde – Kürzung des Referendariats könne diese Verlängerung nicht ausgleichen, stattdessen komme es aufgrund mangelnder Kapazitäten und nicht abgestimmter Termine häufig sogar zu Wartezeiten für die angehenden Lehrkräfte. Das BA/MA-System verschärfe den Mangel also. Der DPhV fordert zu einer Rückkehr zum Staatsexamen im Rahmen einer schulartspezifischen Lehramtsausbildung auf. Damit werde das Studium der verschiedenen Lehrämter zum einen verkürzt und zum anderen in eine bewährte, qualitätssichernde Struktur zurückgeführt.

5. Die polyvalente Lehrerbildung mit BA/MA-Abschluss provoziere durch den Bachelor-Abschluss zudem einen vorzeitigen Einsatz von angehenden Lehrkräften im regulären Schuldienst, so wie Brandenburg es vormache. Dies sei für alle Beteiligten unzumutbar: Die „Bachelorlehrkräfte“ müssen fachlich, pädagogisch und didaktisch unvollständig vorbereitet unterrichten, während Schülerinnen und Schüler mit Bachelorlehrkräften konfrontiert seien, die sie nicht in der Weise fördern und fordern könnten, wie dies vollständig ausgebildete Lehrkräfte könnten. Bestandslehrkräfte würden durch den Einsatz von „Bachelorlehrkräften“ zudem übermäßig durch Eingliederung und Betreuung belastet.

 

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