• Lohngerechtigkeit

dbb-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Lohngerechtigkeitsgesetz bleibt „zahnloser Tiger“

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten an die Durchsetzung der Lohngleichheit weit zurück. Das ist der Grundtenor der Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion zum Referentenentwurf, die dem zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 10. November 2016 zugestellt wurde.

„Wir bezweifeln, dass die geschlechterbedingten Verdienstunterschiede durch das vorliegende Gesetz in seiner aktuellen Form beseitigt werden können“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt. Im laufenden Verfahren habe das Gesetz gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung vom 9. Dezember 2015 spürbar an Schlagkraft eingebüßt. Die Handschrift der Gesetzesgegner sei deutlich zu erkennen, lautet die grundlegende Kritik des dbb. „Eigentlich soll das Gesetz im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung dazu beitragen, die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bis zum Jahr 2030 von derzeit 21 auf dann zehn Prozent zu senken. Das ist viel zu kurz gesprungen. Auch wenn die Überwindung von Lohnungerechtigkeit ein laufender Prozess ist, fordern wir Null Prozent Entgeltlücke, und das nicht erst nach dem Jahr 2030“, machte der dbb Chef klar. „Über 80 Prozent der Bevölkerung sehen die Politik in der Pflicht, geschlechterbedingte Lohnunterschiede tatsächlich zu überwinden. Für dieses Ziel erweist sich der vorliegende Gesetzentwurf als weitgehend zahnloser Tiger“, so Dauderstädt.

„Auch nach dem neuen Gesetzentwurf werden nach wie vor erhebliche Bereiche, in denen Lohndiskriminierung stattfindet, ausgespart: Zwar wurde die Grenze für den individuellen Auskunftsanspruch von 500 auf 200 Beschäftigte herabgesetzt. Viele Frauen arbeiten aber gerade in Betrieben und Unternehmen, in denen diese Grenze nicht erreicht wird. Dort wird Lohndiskriminierung ungehindert weiter stattfinden können“, kritisierte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer. Eine umfassende Transparenz in Entgeltfragen werde so nicht erreicht.

Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass es keine Verpflichtung für geeignete Prüfverfahren geben solle. „Das wirksamste Instrument aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist verschwunden. Geblieben ist lediglich eine bloße Aufforderung, Entgeltregelungen und Entgeltbestandteile alle fünf Jahre zu prüfen“, so die Vorsitzende. „Bloße Aufforderungen, die nicht sanktionsbewehrt sind, greifen nicht“, das zeigten die Erfahrungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Erhöhung der Frauenquote. Eine substanzielle Verbesserung werde durch die Normierung einer derartigen Aufforderung nicht erreicht. Erschwerend komme hinzu, dass Unternehmen frei wählen können, nach welcher Methode sie die freiwillige Prüfung durchführen möchten. Eine statistische Vergleichbarkeit, so Wildfeuer, sei damit nicht mehr gewährleistet.

Positiv werteten dbb und dbb bundesfrauenvertretung die durchgehende Einbeziehung des öffentlichen Dienstes. Dennoch gaben Wildfeuer und Dauderstädt zu bedenken: „Transparente Entgeltstrukturen alleine sorgen nicht für Lohngleichheit. Trotz Tarif- und Besoldungstabellen finden wir auch im öffentlichen Dienst Verdienstunterschiede von durchschnittlich acht Prozent.“ Eine Ursache dafür liege in der schlechteren Eingruppierung von Berufen, die als traditionelle „Frauendomänen“ gelten wie etwa im Pflege- und Erziehungsbereich. Eine andere Ursache ergebe sich aus der schlechteren Anerkennung der Arbeitsleistungen, die in Teilzeit und Telearbeit erbracht würden. „Um solche strukturellen Benachteiligungen von weiblichen Beschäftigten auch im öffentlichen Dienst zu beseitigen, müssen wir tradierte Rollenvorstellungen aus unseren Köpfen verbannen. Gute Arbeitsleistung muss als solche erkannt werden – unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden, in denen diese erbracht wurde“, betonten Wildfeuer und Dauderstädt.

 

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