Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) / Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Neue Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität geplant

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant, alle geldwäschebezogenen Aufgaben und Befugnisse des Bundes in einer neuen Behörde unter dem Dach des Bundesfinanzministeriums zu bündeln, die sich im Wesentlichen mit der Finanzkriminalität und damit auch der Verbesserung der Geldwäschebekämpfung befassen soll.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls soll zu gegebener Zeit als eine tragende Säule in die neue Bundesoberbehörde verlagert werden, teilte Linder im Gespräch mit dem BDZ Bundesvorsitzenden Dieter Dewes mit. Der Bundesfinanzminister stellte in diesem Zusammenhang klar, dass eine darüberhinausgehende Umstrukturierung der FIU zu Lasten der Beschäftigten nicht vorgesehen sei. Standorte der FIU stünden nicht zur Disposition.

Der Bundesfinanzminister machte darüber hinaus deutlich, dass er Überlegungen hinsichtlich einer Bundesfinanzpolizei und somit Zersplitterung der Zollverwaltung eine klare Absage erteilt. Das Zollkriminalamt und der Zollfahndungsdienst werden demnach Teil der Zollverwaltung bleiben und die mittlere, schwere und organisierte Zoll- und Verbrauchsteuerkriminalität bekämpfen.

Lindner erläuterte im weiteren Verlauf des Gesprächs seine Überlegungen bezüglich der möglichen Struktur der neuen Behörde. Geplant seien ein eigenständiger Ermittlungsbereich, die Integration der derzeitigen FIU sowie eine Säule als koordinierende Zentralstelle für die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor. Hierzu zählen insbesondere die Glückspielbranche sowie die Immobilienbranche und andere.

Der Bundesfinanzminister bekundete weiterhin seine Absicht, den Hauptpersonalrat eng in die weiteren Planungen, auch innerhalb eines Projekts, einzubinden. Dies kann mit Bezug auf den Projektleitfaden des Bundesfinanzministeriums die Teilnahme an Lenkungsausschusssitzungen sowie die Teilnahme an Sitzungen von Teilprojekten beinhalten. Auch der BDZ wird sich bei der Umsetzung des Vorhabens zugunsten der Interessen der Beschäftigten und einer personell gut aufgestellten neuen Institution einsetzen.

Der Bundesvorsitzende der DSTG, Florian Köbler, befürwortete Lindners Pläne grundsätzlich, forderte aber weitere Maßnahmen. Die Behörde, die sich bislang mit Geldwäschebekämpfung befasst habe, habe strukturelle Probleme, sagte Köbler mit Blick auf die Financial Intelligence Unit (FIU). Dies liege vor allem an einer unzureichenden personellen und materiellen Ausstattung und an mangelnden Kompetenzen.

Um effizient zu arbeiten, brauche die neue Behörde ein solides Fundament. Zum einen sei eine sehr gute personelle Ausstattung mit hochkarätigen Stellen erforderlich, zum anderen eine gute IT-Ausstattung. Für noch wichtiger hält Köbler jedoch, dass die geplante neue Behörde die erforderlichen Kompetenzen hat. Das Thema Geldwäsche beschäftige mehrere Behörden: die Polizei, den Zoll und die Steuerverwaltung. Die neue Behörde müsse hier koordinierend tätig werden, um Kompetenzen zu bündeln und den Austausch zu verbessern.

Auch wenn diese Voraussetzungen Kosten mit sich bringen, geht der DSTG Chef fest davon aus, dass sich die Investition lohnen würde: Schätzungen zufolge werden derzeit in Deutschland jährlich mehr als 100 Milliarden Euro gewaschen – das sei mehr als genug, um die neue Behörde zu finanzieren.

Bei der Bekämpfung der Geldwäsche sieht Köbler auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Ein unmittelbar wirkendes Mittel wäre eine Bargeldobergrenze. Geldwäsche finde momentan überwiegend in bargeldintensiven Bereichen statt: Spielhallen, Restaurants, Immobilien-, Gebrauchtwagen- und Luxusgüterhandel. Die meisten EU-Länder verfügten längst über Bargeldobergrenzen. „Auch die Europäische Kommission fordert eine Bargeldobergrenze – und zwar in Höhe von 10.000 Euro“, berichtete Köbler. „Die Deutschen sind inzwischen an Kartenzahlung gewöhnt, und es gibt keinen Grund, Rechnungen mit höheren Beträgen bar zu bezahlen.“

 

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