Brandenburg
Sozialverträgliche Umsetzung von Landesbehörden und -betrieben: Erstes Verfahrensgespräch
Am 1. Juli 2019 sind Vertreter von dbb, dbb landesbund brandenburg und den DGB-Gewerkschaften mit Vertretern des Landes Brandenburg in Potsdam zusammengekommen, um über die beabsichtigte Standortverlegung von Landesbehörden und -betrieben zu diskutieren.
Die Arbeitgeberseite teilte zunächst mit, dass aktuell noch weitere Informationen und Daten der einzelnen Ressorts eingeholt werden müssen, bevor in konkrete Verhandlungen eingestiegen werden kann. Katrin Lange, Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales, betonte jedoch, dass alle anstehenden Maßnahmen nur auf freiwilliger Basis der Beschäftigten vollzogen werden.
Tarifvertrag
Beide Seiten haben sich darauf verständigt, bei eventuellen Standortverlagerungen von Landesbehörden oder -betrieben, den Prozess tarifvertraglich zu begleiten. Klar müsse sein, betonte dbb Verhandlungsführer Detlef Daubitz, dass eine mögliche Standortverlegung nicht zu Lasten der Beschäftigten gehe.
Fortsetzung im 4. Quartal
Die Landesregierung sicherte zu, nach Erhalt der erforderlichen Daten im 4. Quartal 2019 ein weiteres Verfahrens- bzw. Sondierungsgespräch zur sozialverträglichen Begleitung der Verlagerung der betreffenden Behörden mit dem Zweck konkreter Tarifverhandlungen durchzuführen.
Hintergrund
Am 16. April 2019 wurde vom Landeskabinett in Brandenburg beschlossen, verschiedene Verwaltungsstandorte in ländlicheren Gebieten zu stärken. Aus diesem Grund soll das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) von Potsdam nach Cottbus und der Landesbetrieb Forst (LFB) von Potsdam nach Eberswalde umziehen. Zudem ist vorgesehen, in Angermünde eine Außenstelle des Schulamtes Frankfurt (Oder) für die Kreise Barnim und Uckermark zu errichten. Der Umzug des MWFK und des LBK soll bis zum Jahr 2023 abgeschlossen sein. Die Außenstelle des Staatlichen Schulamtes soll bereits im kommenden Schuljahr 2019/2020 starten. Nun muss geklärt werden, wie die Verlagerung der Standorte sozialverträglich im Sinne der Beschäftigten durchgeführt werden kann.