Zeitgemäße Frauenpolitik tut not:
Systemgerechte Anerkennung von Erziehungszeiten im Koalitionsvertrag verankern
Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, hat die Koalitionäre der neuen Bundesregierung aufgefordert, eine zielgerichtete Lösung für eine gerechte, zukunftsfähige Altersversorgung für Frauen im Koalitionsvertrag zu verankern. „Eine angemessene Berücksichtigung der Erziehungszeiten in der Alterssicherung ist eine einfach umsetzbare und systemgerechte Lösung, die sich am Lebensverlauf weiblicher und männlicher Beschäftigter in gleichem Maße orientiert. Aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung ist die Anerkennung von drei Entgeltpunkten für alle Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, eine dringend notwendige Korrektur bestehenden Unrechts. Denn diese Mütter haben mindestens gleichwertige Erziehungsleistungen erbracht wie Mütter von Kindern, die erst nach diesem Stichtag geboren wurden. Damit ist für die Alterssicherung dieser Frauen mehr getan als mit den bisher angekündigten Stückwerksreförmchen“, stellte Helene Wildfeuer am 26. September 2013 auf dem Landesfrauentag des dbb Hessen in Fulda klar.
Darüber hinaus sei für eine systemgerechte Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Form von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten bei der Beamtenversorgung – unabhängig vom Alter der Mutter und unabhängig vom Geburtsjahrgang der Kinder – zu sorgen. Analog dazu seien auch Pflegezeiten für Angehörige bei der Beamtenversorgung und in der Rente besser als bisher zu berücksichtigen, hob die Vorsitzende hervor.
Des Weiteren hielt Helene Wildfeuer die künftigen Regierungsparteien an, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen wegweisende frauenpolitische Maßnahmen für die nächste Legislaturperiode festzuschreiben. „Eine zeitgemäße Frauenpolitik auf Bundesebene tut not. Wir müssen Frauen in der Arbeitswelt den Raum geben, ihre Potenziale voll zu entfalten. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werde, die es ihnen erlauben, Familie und Vollzeit, Pflege und Führungsaufgabe vereinen zu können“, erklärte die Vorsitzende. Um etwa mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, genüge es nicht, auf die Freiwilligkeit der Arbeitgeber zu setzen: „Soll-Vorschriften, die nicht mit Nachdruck verfolgt werden, haben keine Wirkung, um mehr Frauen in die Vorstände und Führungsetagen zu bringen! Zudem können Selbstverpflichtungen – dort, wo Haushaltsentscheidungen und Personalentscheidungen in einer Hand liegen, wie etwa im öffentlichen Dienst – auch kontraproduktiv wirken!“ Vielmehr bedürfe es eines klaren Bekenntnisses auf Arbeitgeberseite, auch Teilzeitarbeitskräften Führungsaufgaben zu ermöglichen, so die Vorsitzende.