Land Hessen Infrastrukturgesellschaft
Absicherung für die Beschäftigten bei Hessen Mobil gefordert
Nachdem sich am 15. November 2017 der Fachvorstand Tarifpolitik des dbb und der Hessische Innenminister zu einem Meinungsaustausch auch über die Errichtung der Infrastrukturgesellschaft getroffen hatten, hat am 12. Januar 2018 in Wiesbaden die damals vereinbarte Fortführung der Gespräche auf Fachebene stattgefunden.
Die Kommission des dbb, unter anderem bestehend aus den Kollegen Heinrich Roßkopf (Landesvorsitzender der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra.)) und Jörg Thiemann (stellvertretender Landesvorsitzender VDStra.), haben den Vertretern des Hessischen Innenministeriums, des Hessischen Verkehrsministeriums und Hessen Mobil verdeutlicht, welche Sorgen die Beschäftigten bei Hessen Mobil aufgrund des Übergangs der Fernstraßenverwaltung von den Ländern auf den Bund haben. Nach aktuellem Stand werden von den rund 3.500 Beschäftigten ein Drittel an den Bund gemeldet. Der dbb wies darauf hin, dass die Hessische Landesregierung bei dem Thema stets betone, die Interessen der Beschäftigten in den Vordergrund zu stellen. Nun sei es an der Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, nämlich die erklärten Sicherungsmechanismen verbindlich zu regeln. Daher müsse ein Tarifvertrag her. Die Arbeitgeberseite zeigte „großes Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten“, jedoch solle noch auf Details von Seiten des Bundes bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft gewartet werden. Roßkopf wies darauf hin, dass die Ungewissheit sich bereits jetzt zeige. Beispielsweise wechselten schon jetzt Beschäftigte von Hessen Mobil zu den Regierungspräsidien. Dort wüssten sie, was sie erwarte. Bei Hessen Mobil wüssten sie es derzeit nicht. Dies verstärke den ohnehin schon vorhandenen Fachkräftemangel. Daher könne nicht länger gewartet werden.
Wichtig für die Beschäftigten seien unter anderem die Punkte Standortsicherung, Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Beschäftigungsgarantien für einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz.
Weiteres Vorgehen
Einig sind sich dbb und die Arbeitgeberseite darin, dass in Hessen nicht die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der neuen Infrastrukturgesellschaft geregelt werden können. Dies geschehe durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene. Der dbb wies aber darauf hin, dass mit dem Land verbindliche Regelungen für diejenigen Beschäftigten getroffen werden können, die Beschäftigte des Landes Hessen bleiben. Das Land zeigte sich gesprächsbereit, verbindliche Regelungen mit dem dbb zu erörtern. Daher wurde vereinbart, dass die Gespräche nach einer arbeitgeberinternen Abstimmung weitergeführt werden.