Schleswig-Holstein
Anhörung zur Alterssicherung: Beamtenversorgung erhalten, Betriebsrenten stärken
Bei Anhörungen im Landtag zur Alterssicherung wurde der dbb schleswig-holstein zu zwei Anträgen angehört. In seinen Stellungnahmen warnt der dbb Landesbund vor der Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung und sieht dringenden Verbesserungsbedarf bei der Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten.
Die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die Rentenversicherung würde kaum in Einklang mit der Verfassung stehen, denn für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses fort. „Zudem würde ein solcher Schritt die Attraktivität des Berufsbeamtentums beeinträchtigen. Dies wäre mit Blick auf die Bedeutung derjenigen Beschäftigungsverhältnisse, die für einen funktionierenden demokratischen Rechts- und Sozialstaat eine besondere Verantwortung tragen, alles andere als sinnvoll. Hinzu kommt, dass Kosten und Umsetzungsprobleme statt Einsparungen entstehen würden“, hieß es vom dbb sh am 3. April 2025.
Bei den Tarifbeschäftigten gebe es dringenden Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung. Die entsprechenden Renten steigen nämlich jährlich nur um ein Prozent. Diese Praxis wird durch eine Regelung im Betriebsrentengesetz ermöglicht. Die deutlich höhere Inflation führt zu einer dauerhaften Entwertung der so wichtigen Zusatzversorgung auch im öffentlichen Dienst. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, sachgerechte Anpassungen vorzugeben.
Ergänzend spricht sich der dbb sh in der vom Landtag veröffentlichten Stellungnahme für ehrliche Debatten zur Alterssicherung aus. Die steigende Lebenserwartung sowie die demografische Entwicklung führen zu deutlichen Kostensteigerungen. Dazu hieß es: „Es ist eine notwendige politische Aufgabe, die Finanzierung zu regeln und/oder die Kostensteigerungen abzuwenden. Eine transparente Kommunikation ist dabei unerlässlich.“