Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Aufgewertete Terminservicestellen entlasten Notfall-Ambulanzen
Die Verbesserung der Versorgung gesetzlich Versicherter durch kurzfristigere Termine in Arztpraxen und die damit verbundene Entlastung der Krankenhaus-Ambulanzen sind gesundheitspolitische Vorhaben aus dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), dessen Entwurf der dbb grundsätzlich begrüßt.
„Unsere Notfallambulanzen sind in den letzten Jahren immer mehr zum Sorgenkind geworden, weil viele Menschen auch wegen kleinerer Wehwehchen lieber in die Klinik gehen, als einen niedergelassenen Arzt aufzusuchen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 22. August 2018 anlässlich der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums ((BMG) zum TSVG.
„Vor diesem Hintergrund ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, künftig offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten, richtig und ein wichtiger Beitrag zu mehr Niedrigschwelligkeit“, so Silberbach weiter. Auf Zustimmung des dbb stößt auch das Vorhaben, die Kompetenzen der sogenannten Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen über die bisherige Terminvermittlung an Fachärzte hinaus auf die Koordination aller Arzt-Patienten-Kontakte auszudehnen: Nach grober Ersteinschätzung könnte so entschieden werden, ob eine akutärztliche Versorgung beispielsweise bei einem nahegelegenen Allgemeinmediziner ausreicht oder eine notärztliche Versorgung erforderlich ist.
„Die solchermaßen aufgewerteten TSS könnten Ratsuchenden als erste Anlaufstelle dienen und helfen, unnötige Anrufe bei Feuerwehr und notärztlicher Versorgung zu vermeiden“, betonte der dbb Bundesvorsitzende. Die Einrichtung einer deutschlandweit einheitlichen Nummer für die TSS erleichtere die Koordination und ermögliche darüber hinaus auch Beratung in nicht deutscher Sprache. „Es muss natürlich Sorge dafür getragen werden, dass das Personal am anderen Ende der Leitung entsprechend qualifiziert ist und die TSS gut vernetzt sind“, so Silberbach.