Besoldung
Beamte: Länder müssen endlich mehr zahlen
Karlsruhe hat entschieden: Die Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg ist teilweise verfassungswidrig. Leider ist das kein Einzelfall, so der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer.
„In den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in einzelnen Ländern als zu niedrig beurteilt“, erklärte Schäfer am 29. November 2018. „Mal haben Landesregierungen – wie in Baden-Württemberg – die Besoldung für Berufseinsteiger gekürzt oder das so genannte Weihnachtsgeld reduziert beziehungsweise gestrichen, mal notwendige Erhöhungen der Besoldung und Versorgung verschoben oder gleich ganz verweigert. Das muss endlich ein Ende haben. Es wird Zeit für die Bundesländer, die Kürzungen bei der Besoldung aus Gründen der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorgenommen haben, endlich die eindeutige Positionierung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis zu nehmen.“
Die amtsangemessene Alimentation sei essentiell für das Berufsbeamtentum und das Bundesverfassungsgericht habe dafür auch klare Kriterien aufgestellt, so Schäfer weiter. „Es ist dramatisch zu sehen, wie Landesregierungen diese Vorgaben immer wieder ignorieren, um ihr eigenes Versagen in der Haushaltspolitik durch Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten zu kaschieren“, kritisierte der Zweite Vorsitzende des dbb. „Es gibt Dienstherrn wie den Bund oder Bayern, die den Wert einer leistungsgerechten Beamtenbesoldung begriffen haben – gerade mit Blick auf den Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Leider müssen wir feststellen, dass sich diese Erkenntnis nicht flächendeckend durchgesetzt hat. Viele Länder gehen mit dem Recht, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig zu gestalten, das sie mit der Föderalismusreform erhalten haben, immer noch verantwortungslos um.“