Beamtenbesoldung in Berlin teilweise verfassungswidrig?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hält die Beamtenbesoldung in Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Jahren 2008 bis 2015 sowie für die Richterbesoldung nach R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig. Der Vorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, forderte daher am 22. September 2017 vom Berliner Senat haushaltspolitische Konsequenzen, um eine gerechte Bezahlung herzustellen.

Nach der Feststellung des BVerwG gebe es in der Gesamtbetrachtung keinerlei vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Alimentation in den genannten Fällen, teilte der dbb Landesbund mit. So hätten die Beamten und Richter des Landes Berlin im Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung deutlich das Nachsehen. Zudem sei bei der Besoldung der Beamten auch die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten, nämlich der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand von 15 Prozent zur sozialrechtlichen Grundsicherung. Diese Unterbezahlung wirke auch in die höheren Besoldungsgruppen fort. Das BVerwG hat den Sachverhalt zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.

 

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