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Beamtenpensionen: Staat kann sich nicht verstecken

Zu der vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann angestoßenen Diskussion über die Beamtenpensionen hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt klargestellt, dass sich der Staat als Dienstherr nicht vor den berechtigten Ansprüchen seiner Beamtinnen und Beamten verstecken könne.

„Ministerpräsident Kretschmann sieht die Stabilität der Staatsfinanzen seines Landes durch Ausgaben für künftige Beamtenpensionen gefährdet und hat deshalb seine Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, nach der Sommerpause gemeinsam über die Beamtenversorgung nachzudenken. Das kann für jetzige wie künftige Versorgungsempfänger nur eine Reform mit Minuszeichen erwarten lassen“, sagte Dauderstädt in Berlin. „Vernünftigerweise haben die Staatsregierungen in Wiesbaden und München schnell reagiert und signalisieren, keinen solchen Bedarf zu sehen oder sich an solchen Runden nicht zu beteiligen“, stellte der dbb Chef fest und verwies darauf, dass die von Kretschmann benutzte Formulierung, bei den Pensionen handele es sich um „versteckte Pensionslasten“ völlig unverständlich sei. „Der öffentliche Dienst und seine Kosten sind durch die Personalhoheit der öffentlichen Hand langfristig präzise vorhersehbar“, stellte Dauderstädt klar, „Versetzungen in den Ruhestand sind keine Überraschungen für den Fiskus. Jeder ordentliche Haushaltsvorstand pflegt, seine Verbindlichkeiten einzuplanen und bei seinem Ausgabeverhalten zu beachten. Das gilt auch und erst recht für Vater Staat – er kann sich nicht verstecken.“

Im Übrigen erinnerte Dauderstädt daran, dass zwar mit der Föderalismusreform 2006 Zuständigkeiten auch zu versorgungsrechtlichen Fragen auf die Länder übergingen, der Kern der Beamtenversorgung aber nach wie vor bundeseinheitlich in Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt und daher nicht disponibel sei.

 

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