Einkommensrunde 2016 mit Bund und Kommunen

Beschäftigte in Flensburg fordern attraktiven öffentlichen Dienst

750 Bundes- und Kommunalbeschäftigte sind am 7. April 2016 in Flensburg auf die Straße gegangen, um ihre Forderungen in der Einkommensrunde 2016 zu unterstreichen. Die Teilnehmer, darunter Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung und des Kraftfahrt-Bundesamtes, zogen mit Transparenten durch die Innenstadt und machten auf einer Abschlusskundgebung am Südermarkt deutlich, dass sie Verhandlungsergebnisse statt Hinhaltetaktiken erwarten.

„Dem öffentlichen Dienst fehlt an allen Ecken und Enden Personal. Die Arbeitgeber von Bund und Kommunen werden die Attraktivität der Arbeitsplätze nicht steigern, indem sie Beschäftigte wie Bittsteller behandeln und dem Nachwuchs zeitgemäße Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen verweigern“, sagte dbb Verhandlungsführer Willi Russ. „Wir haben in Flensburg gezeigt, dass wir für unsere Forderungen kämpfen werden, denn sie bedeuten Anerkennung für unsere Arbeit, gerade in Zeiten wachsender Herausforderungen!“

komba Landeschef Christian Dirschauer bekräftigte, dass der Personalmangel aktiv bekämpft werden muss: „Wir wollen, dass Befristungen endlich verschwinden und junge Menschen nach erfolgreich absolvierter Ausbildung auch in den Dienst übernommen werden. Anders kann der Personalbedarf im öffentlichen Dienst nicht mehr lange gedeckt werden!“

Die Demonstration in Flensburg ist eine Aktion im Rahmen der zwischen dem 4. und 11. April 2016 bundesweit durchgeführten Warnstreiks und Kundgebungen des dbb im Vorfeld der 2. Verhandlungsrunde, die am 11. und 12. April 2016 in Potsdam stattfindet.

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.

 

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