Niedersachsen

Besoldung: amtsangemessene Alimentation lässt weiter auf sich warten

Der NBB hat die Landesregierung erneut darauf hingewiesen, dass die amtsangemessene Ali-mentation der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen nach wie vor nicht gegeben sei.

Es gehe insbesondere um den Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung, der aktuell unter anderem als Folge der Erhöhungen des Bürgergeldes neu zu berechnen war. Selbst der Gesetzgeber habe darauf hingewiesen, dass der für die vorgesehene Besoldungsanpassung 2024 auf der Ebene der ersten Prüfungsstufe erforderliche zweite Parameter – die Beachtung des Vergleichs zum Nominallohnindex – verletzt sei. Dies mache auch weiterhin deutlich, dass nur eine signifikante Besoldungserhöhung durch Anpassung aller linearen Besoldungsstufen zu einer tatsächlichen amtsangemessenen Alimentation führen kann.

Außerdem kritisiert der NBB weiterhin den für das Kalenderjahr 2024 erstmalig geschaffenen zusätzlichen Familienzuschlag in Höhe von 1.000 Euro. Wenngleich es grundsätzlich zu begrüßen sei, insbesondere Familien mit Kindern eine zusätzliche finanzielle Komponente zukommen zu lassen, widerspreche diese rein familienbezogene Zuschlagsvariante dem Grundgedanken der Alimentation. Der NBB appelliert aus diesem Grunde erneut an die niedersächsische Landesregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Änderungen zum Niedersächsischen Besoldungsgesetz umgehend anzupassen, um tatsächlich für alle Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen endlich eine verfassungsgemäße Alimentation zu erzielen.

 

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