Einkommensrunde

Besoldungsanpassung für Bundesbeamtinnen und -beamte beschlossen

Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten erhalten 2021/2022 wie die Angestellten des Bundes ein Einkommensplus. Trotzdem gibt es vom dbb Kritik am Besoldungsanpassungsgesetz.

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Bundesgesetz zur Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamtinnen und -beamten für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Bezüge werden zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent erhöht. „Damit wird die Teilhabe der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung sichergestellt“, sagte dbb Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer. Man habe die Einkommensrunden 2021 und 2022 für den öffentlichen Dienst des Bundes nun sachorientiert und mit Augenmaß erfolgreich abgeschlossen.

„Wie die Tarifbeschäftigten des Bundes erhalten die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten eine angemessene und die besonderen Umstände berücksichtigende Besoldungsanpassung, die zeit- und in wesentlichen Teilen inhaltsgleich dem Tarifabschluss für die Bundesangestellten in den Jahren 2021/2022 entspricht. Die Bundesregierung hat Wort gehalten und frühzeitig den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, was wir ausdrücklich und uneingeschränkt anerkennen. Auch die Mitglieder des Bundestages haben verantwortungsvoll agiert und auf unnötige Positionsspiele ganz überwiegend verzichtet. Das ist objektiv gut und richtig, passt in die Zeit und ist für alle Beamtinnen und Beamten das richtige Signal des Dienstherrn, die geleisteten Dienste anzuerkennen“, so Schäfer.

Völlig unverständlich sei jedoch, so Schäfer, „dass mit dem Gesetz zwar die allgemeine Teilhabe der Besoldung ermöglicht werden soll, allerdings die konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestmaß einer verfassungskonformen Ausgestaltung einer jeweils angemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten – im Abstand zur sozialen Grundsicherung, so wie bei Beamten mit Kindern – im Bundesbereich, nicht umgesetzt werden. Und dies, obwohl das Bundesinnenministerium mit einer großen Kraftanstrengung einen für die Materie und die komplexe Sachlage gangbaren Weg entwickelt und im ersten Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes aufgezeigt hatte. Hier haben bereits weit im Vorfeld der Wahlen politische Auseinandersetzungen eine Rolle gespielt – auf dem Rücken aller Beamtinnen und Beamten des Bundes und entgegen des eindeutigen Auftrags des Bundesverfassungsgerichts. Zudem ist damit ist das Problem ausschließlich verlagert, was die Lösung natürlich nicht einfacher machen wird“, kritisierte Schäfer.

Der dbb Vize begrüßte ausdrücklich, dass das Bundesinnenministerium durch ein aktuelles Rundschreiben sicherstelle, dass die Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht zum Nachteil der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten führen werde. Das Rundschreiben stellt klar, dass für das Haushaltjahr 2021 keine Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation gestellt werden müssen. Damit werden auch vorhandene Anträge nicht zurückgewiesen oder negativ beschieden. Auch wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet. „Alles andere wäre nicht zu vermitteln“, machte Schäfer deutlich.

 

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