Deutscher Philologenverband (DPhV)

Bessere Vergleichbarkeit und Bildungsgerechtigkeit beim Abitur gefordert

Der DPhV spricht sich für deutlich mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau in der Gymnasialen Oberstufe und bei den Abiturprüfungen der Bundesländer aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende 2017 die Kultusministerkonferenz (KMK) beauftragt, hier für mehr Vergleichbarkeit zu sorgen, damit insbesondere die Studienzulassung über den Numerus clausus für das Studienfach Medizin gerechter wird. „Wir unterstützen dieses Ziel ganz klar und fordern dafür aber nicht nur mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau bei den Abiturprüfungen selbst, sondern gerade auch bei den Einbringungsverpflichtungen aus zwei Jahren Gymnasialer Oberstufe, die die Abiturnote zu zwei Drittel bestimmen“, erklärte die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing.

Man sei daher dagegen, die Schulzeit in der Gymnasialen Oberstufe individuell weiter auszudehnen, außerschulisch erbrachte Leistungen anzuerkennen oder die Abiturprüfungen individuell ,additiv‘ zu gestalten. Gerade außerschulisch erbrachte Leistungsnachweise würden vor allem Schülerinnen du Schüler aus sogenannten bildungsfernen Elternhäusern benachteiligen. Lin-Klitzing: „Es muss hingegen gerade um die Sicherung des Rechtsanspruchs auf den schulischen Fachunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gehen.“

 

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