BDZ Deutsche Zoll- und FinanzgewerkschaftBundeshaushalt: Keine Stellenkürzungen beim Zoll
Kaum ist der Bundeshaushalt 2025 verabschiedet, steht mit dem Etat für 2026 bereits die nächste große Finanzplanung auf der Agenda. Der BDZ konnte Personaleinsparungen beim Zoll verhindern und bringt sich weiterhin in die Beratungen ein, um den Personal- und Sachhaushalt der Zollverwaltung nachhaltig zu stärken.
Für die Zollverwaltung konnten wichtige Zusagen des Bundes gesichert werden. So werden die bestehenden Zulaufvermerke aus den Haushalten 2025 und 2026 vollständig berücksichtigt – insgesamt 1.039 Planstellen für 2025 und 960 Planstellen für 2026. Diese sogenannten Zulaufvermerke sind haushaltsrechtliche Zusagen für künftige Stellenaufwüchse, die jedoch erst mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz tatsächlich wirksam werden. Dass sie nun vollständig umgesetzt werden, ist somit kein Automatismus, sondern Ergebnis intensiver gewerkschaftlicher Arbeit und ein klares Signal für die Stärkung der Zollverwaltung. Darüber hinaus werden im Haushaltsentwurf 2026 zusätzliche 500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geschaffen.
Ebenfalls erfreulich und ein großer Erfolg für den BDZ: Die Zollverwaltung ist von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommen, die laut Koalitionsvertrag für die Bundesverwaltung schrittweise umgesetzt wird. Während im Bundeshaushalt 2025 und 2026 pauschale Kürzungen von 0,5 beziehungsweise 2 Prozent vorgesehen sind, gilt diese Maßnahme nicht für die Zollverwaltung – ebenso wie für einen begrenzten Teil des Bundeszentralamts für Steuern im Bereich der Steuerkriminalitätsbekämpfung. Damit folgt die Bundesregierung dem klaren BDZ-Appell, den Zoll als Sicherheitsbehörde des Bundes von generellen Personalkürzungen auszunehmen.


