Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung vor
Der Bundesinnenminister hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2010 und 2011 vorgelegt. Damit sollen die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich dem Tarifergebnis vom 27. Februar 2010 angepasst werden. Der dbb wird bei einem Beteiligungsgespräch nach § 118 Bundesbeamtengesetz voraussichtlich Ende der 16. Kalenderwoche detailliert Stellung beziehen.
Als zentrale materiell rechtliche Regelungen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
Anhebung der Bezüge nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz nach folgender Maßgabe:
- Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1,2 %,
- Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2011 in Höhe von 0,6 % sowie zum
- 1. August 2011 um 0,3 %.
Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes werden entsprechend den Anpassungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhöht. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 50,00 Euro vorgesehen.