BTB Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst
Bundesweites Kontrolldefizit im Arbeitsschutz
Der BTB beobachtet seit Jahren mit großer Sorge den Rückgang von Arbeitsschutzkontrollen durch die Länder. Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020“ bestätigt, dass sich der Trend zu immer weniger Arbeitsschutzkontrollen bundesweit fortgesetzt hat.
„Für immer mehr Aufgaben stehen strukturell zu wenige Arbeitsschützer in den Ländern zur Verfügung“, hieß es dazu vom BTB am 23. Februar 2022. Die Beschäftigten des staatlichen Arbeitsschutzes in den Ländern bekämen aber jedes Jahr durch europäische Rechtssetzung oder durch Bundesgesetzgebung zusätzliche Aufgaben übertragen. „Dafür wird allerdings kein oder kaum zusätzliches Personal in den Ländern eingestellt. So darf es niemanden verwundern, dass die Betriebsbesichtigungen weiterhin rückläufig sind.“
Die meisten Landesregierungen würden ihrer Pflicht der Vollzugsüberwachung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen nicht nachkommen. Beispielsweise gebe es in Baden-Württemberg nach wie vor keine funktionsfähige Arbeitsschutzverwaltung. Obwohl die Landesregierung regelmäßig durch den BTB auf diesen Missstand hingewiesen wurde und wird, reagiere sie nicht. Das Umweltministerium Baden-Württemberg blockiere vielmehr seit Jahren die nachvollziehbare Strukturierung der Aufgabenwahrnehmung im Staatlichen Arbeitsschutz. „Hier gilt das Motto ‚Wer nicht kontrolliert, stellt keine Mängel fest und hat keine Probleme im Vollzug des Arbeitsschutzes`“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel. Insbesondere im Bereich der prekären Beschäftigung gebe es bundesweit kein Konzept, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Arbeitsschutzkontrollen zu sichern und zu verbessern.
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz aus 2021 habe die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats eine Kontrollquote von fünf Prozent aller Betriebe ab dem Jahr 2026 für die Länder vorgegeben. „Wenn die Länder nicht sofort anfangen, Arbeitsschutzbeamtinnen und -beamte massiv auszubilden, kann die neue gesetzliche Überwachungsquote nicht im Ansatz erreicht werden. Der BTB fordert daher von den Landesregierungen, endlich die Aufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes ernsthaft wahrzunehmen“, so der BTB Bundesvorsitzende.