• Friedhelm Schäfer

Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

dbb begrüßt Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Der dbb begrüßt die Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Am 2. Juli tritt das Hinweisgeberschutzgesetz vollständig in Kraft.

Der Zweite Vorsitzende des dbb, Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, hebt hervor, dass verantwortungsvolle Hinweisgeber aus den Reihen des öffentlichen Dienstes auch und gerade im Interesse einer rechtmäßigen Staatsverwaltung auf allen Ebenen handeln. Deshalb habe sich der dbb schon frühzeitig für die zeitnahe Schaffung einheitlicher und transparenter Rahmenbedingungen und für die Regelung von Schutzmechanismen für Hinweisgeber in Deutschland eingesetzt.

"Von großer Relevanz für den dbb ist jedoch, dass die spezifischen Besonderheiten des Berufsbeamtentums in Deutschland beachtet und gewahrt werden." Unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Richtlinie und der komplexen Konfliktlage, in der sich potentielle Hinweisgeber befänden, sei es aus Sicht des dbb sachgerecht, eine Ausnahme vom Grundsatz der Einhaltung des Dienstwegs für diejenigen Beamtinnen und Beamten zu normieren, die eine Meldung oder Offenlegung nach den Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vornehmen.

In besonderer Weise begrüßt der dbb, dass mit den Änderungen im Bundesbeamten- und Beamtenstatusgesetz bundeseinheitliche Strukturen und geordnete Verfahren für Hinweisgeber geregelt werden. Auch wertet der dbb positiv, dass für Angestellte im öffentlichen Dienst sowie für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern künftig vergleichbare Rahmenbedingungen gelten sollen.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

 

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